Volkswagen AG
Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 22. April 2010 in Hamburg:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen AG
Die DSW wird für die von der Verwaltung vorgeschlagene Dividende in Höhe von EUR 1.60 je Stammaktie und EUR 1.66 je Vorzugsaktie stimmen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird für die Entlastung des Vorstands stimmen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird auch für die Entlastung des Aufsichtsrats stimmen.
TOP 5: Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die DSW wird die Wahl der beiden vorgeschlagenen Vertreter der Großaktionäre unterstützen.
TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines Bedingten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.
TOP 7: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Gesellschaft diesen Beschluss freiwillig auf die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung gesetzt hat. Aus Sicht der DSW ist das neue Vergütungssystem der Volkswagen AG über die Erläuterungen im Geschäftsbericht hinaus jedoch noch erklärungsbedürftig. Insbesondere lässt das dargestellte Vergütungssystem aus Sicht der DSW nicht erkennen, ob die Vergütung als "angemessen" im Sinne des VorstAG einzustufen ist. Die DSW wird daher in der HV ausführlichere Informationen zum Vergütungssystem einfordern und ihr Abstimmungsverhalten von den Aussagen der Verwaltung abhängig machen.
TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zu Unternehmensverträgen
Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Er wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.
TOP 9: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2010
Dem Vorschlag, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Hannover, zum Abschlussprüfer zu wählen, schließt sich die DSW an.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.