Bilfinger Berger AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Bilfinger Berger AG am 15. April 2010 in Mannheim:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Bilfinger Berger AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von EUR 2.00 je Aktie zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW wird der Entlastung des Vorstands trotz der aktuellen Diskussion um den U-Bahn-Bau in Köln zustimmen.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Auch die Entlastung des Aufsichtsrates wird die DSW unterstützen.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37 w Abs. 5, 37 y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) 

Auch die Wahl von Ernst & Young, Mannheim,  als Abschlussprüfer und Prüfer des Zwischenberichts, begegnet keinen Bedenken.

 

TOP 6: Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit von Herrn Hans Bauer und Herrn Dr. Horst Dietz endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2010. Beide Kandidaten stehen erneut zur Wahl. Die DSW spricht sich für die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten aus.

 

TOP 7: Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Hinsichtlich der durch das ARUG einzuführenden Satzungsänderungen bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Kapitalherabsetzung durch Einziehung

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Auch die von der DSW für Vorratsbeschlüsse über 5 Jahre laufende, erweiterte Anforderung, namentlich der Zustimmung des Aufsichtsrates vor Erwerb und Verwendung der eingezogenen Aktien, ist vorgesehen. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2010 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009 und die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung

Die DSW wird der Ersetzung des bisherigen genehmigten Kapitals durch ein neues genehmigtes Kapital zustimmen, da die von der DSW akzeptieren Grenzen für die Ausgabe neuer Aktien unter Bezugsrechtsausschluss eingehalten wurden.

 

TOP 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung von § 4 der Satzung

Auch der Schaffung des Bedingten Kapitals wird die DSW zustimmen. 

 

TOP 11: Beschlussfassung über die Umwandlung der Bilfinger Berger AG in eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Die DSW hält die vorgeschlagene Änderung der Rechtsform in eine "Europäische Aktiengesellschaft" für sinnvoll. Die Interessen der freien Aktionäre bleiben auch im Rahmen der neuen Rechtsform gewahrt.

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.