Wirecard-Skandal: Musterverfahren gestartet – Beste Lösung für Anleger bleibt Stiftung

Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko

 

Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 14. März 2023 – Mehr als zwei Jahre nach der Pleite von Wirecard hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt. Für die DSW bleibt ein anderer Weg der richtige. „Geht es um Schadensersatz für die betroffenen Anleger, stehen die zuständigen Wirtschaftsprüfer von EY Deutschland UND die einschlägige Einheit von EY Global im Fokus“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

 

Stiftung nach holländischem Recht als ideales Rechtsvehikel – und das ohne Kostenrisiko für geschädigte Anleger

 

Für geschädigte Anleger stellt sich die Frage, wie sie erfolgreich und ohne Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die führende deutsche Anlegerschutzvereinigung, hat gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) genau dies ermöglicht. Als Rechtsvehikel wurde hierfür eine gemeinnützige Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. „Die 'Stichting Wirecard Investors Claim' ist der beste, schnellste, risikolose und auskömmlichste Weg für Anleger, ihr Geld zurückzuerhalten. Sie ermöglicht eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global. Die Wahl einer niederländischen Stiftung eröffnet damit Optionen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben sind“, sagt Gunther Friedl, Chairman der Stiftung.

 

EY Global mit in die Verantwortung nehmen

 

Ein solcher Entschädigungsfonds nach niederländischem Recht wird neben EY Deutschland auch EY Global und andere an der Prüfung beteiligte EY-Einheiten mit ins Visier nehmen. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet. Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt “, erläutert Klaus Nieding von der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth. Die Einbeziehung von EY Global habe zudem den großen Vorteil, dass ein Unternehmen involviert wird, das über die finanziellen Mittel verfügt, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg. Die entsprechende Klageschrift bereiten wir derzeit vor, um sie zeitnah beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Ein Prozesskostenrisiko tragen die Geschädigten dabei in keinem der Szenarien: Die Verfahrenskosten sind über eine Finanzierungslösung abgedeckt“, so Nieding weiter.

 

KapMuG-Verfahren greift zu kurz - Stiftung bietet Lösung für alle Betroffenen

 

Im Rahmen eines Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren), das allein gegen EY Deutschland geführt wird, ist eine Einbeziehung von EY Global nicht möglich.

 

Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen – Privatanlegern wie auch institutionellen Investoren. Das gilt auch für Anleger, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Aus diesem Grund wird diese Lösung von dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.

 

Alle betroffenen Anleger können sich online unter www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/ informieren und kostenlos registrieren. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weiter.

 

Kontakt:

 DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)

Erik Bethkenhagen

Tel.: 0211 / 6697-61

E-Mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher