BGH-Entscheidung positiv für DSW-Sonderprüfung zum Dieselskandal

Düsseldorf/Wolfsburg, 30. September 2025 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bezüglich Zustimmung zum Deckungsvergleich für nichtig erklärt. Das höchste deutsche Zivilgericht erklärte am Dienstag die Zustimmung der Aktionäre zu einem Deckungsvergleich mit den Manager-Haftpflichtversicherern wegen Gesetzesverstoßes für nichtig (Az. II ZR 154/23). Damit ist nicht nur die von Volkswagen vereinbarte Absicherung gegen mögliche Schadensersatzansprüche durch die Versicherer unwirksam. Vielmehr ist damit auch die zuletzt bemühte Argumentation der Volkswagen AG gegen die DSW-Sonderprüfung abgeschnitten, wonach wegen des Haftungsverzichtes der Hauptversammlung die Sonderprüfung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr habe.

 

„Mit dem heutigen Beschluss des BGH besteht für die von uns verfolgte Sonderprüfung unzweifelhaft ein Rechtsschutzbedürfnis, denn der mit dem Verfahren beim BGH angegriffene Haftungsvergleich ist damit vom Tisch. Darüber hinaus haben wir diese Argumentation von Volkswagen stets als verzweifelten Versuch eingestuft, um die Sonderprüfung herumzukommen. Denn auch ohne Regressansprüche gegen die verantwortlichen Manager haben wir - wie bereits 2016 im Falle der Sonderprüfung bei der Deutschen Bank - argumentiert, dass es nicht nur um Regress, sondern auch um personelle Folgen und Lehren beim Volkswagen Konzern geht, etwa im Wege von Disziplinarmaßnahmen oder erforderliche Anpassungen des Risikomess- und -steuerungssystems von Volkswagen. Wir gehen davon aus, dass nun auch dieses Hintertürchen von Volkswagen gegen die Sonderprüfung geschlossen ist“, sagt Ulrich Hocker, Präsident der DSW.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher