Das hilft bei schlechter Beratungsleistung

Frage: Immer wieder muss ich mich mit Beratern auseinandersetzen, die mir schlechte Empfehlungen geben. Das betrifft nicht nur Anlagen wie Aktien, Anleihen oder Fonds, sondern auch sogenannte Riester-Produkte. Wie kann ich mich am besten wehren, ohne gleich eine Klage einreichen zu müssen?

Wilhelm P. aus Berlin

Antwort: Wenn Sie mit der Beratungsleistung unzufrieden sind, dann sollten Sie sich zunächst an den Berater oder seinen Vorgesetzten wenden. Wenn ein solches Gespräch nicht weiterführt, beschweren Sie sich schriftlich bei dem betreffenden Institut. Nützt dies auch nichts, dann empfehle ich Ihnen – zumindest in Fällen, in denen der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist – den Weg zum Ombudsmann. Je nach Partner und Produkt gibt es eine Vielzahl solch außergerichtlicher Schlichtungsstellen. Eine Übersicht finden Sie auf der BaFin-Seite unter folgendem Link.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Ombudsmann ist unabhängig, die Verfahren laufen ausschließlich schriftlich und sind kostenlos. Allerdings gilt es, die verschiedenen Verfahrensordnungen zu beachten. So sind die Schlichtungsstellen der privaten Banken nur für Beschwerden bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro zuständig. In der Regel erkennen die Institute die Schlichtungssprüche der Ombudsleute an. Sollten Sie mit dem Vorschlag des Schlichters nicht einverstanden sein, steht Ihnen immer noch der Weg zu einem ordentlichen Gericht offen.

Jella Benner-Heinacher