Dividendenauszahlungen fließen etwas später

Frage: Als langjähriger Aktionär freue ich mich immer über solide Dividendenzahlungen. Mein Bankberater hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass sich in diesem Jahr die Auszahlung der Dividende ändern wird. Er konnte mir allerdings nicht erläutern, worin genau der Unterschied zur bisherigen Praxis besteht. Bis jetzt bin ich immer von einer Dividendenzahlung am Tag nach der Hauptversammlung ausgegangen. Was wird sich jetzt ändern?

Victor S. aus Hannover

Antwort: Ihr Bankberater hat Recht, es gibt Änderungen, allerdings nicht so gravierend, wie man auf den ersten Blick glauben könnte. Bisher galt für die Dividende die sofortige Fälligkeit gemäß § 271 Abs. 1 BGB. In der Praxis führte dies regelmäßig zu einem Auszahlungszeitpunkt am auf die Hauptversammlung folgenden Bankarbeitstag. Seit Anfang des Jahres 2017 gilt aber auch in Deutschland das sogenannte Record Date nach § 58 Abs.4 Satz 2 Aktiengesetz. Das ist der Bestandsstichtag, also der Tag, an dessen Ende anspruchsberechtigte Bestände beim Zentralverwahrer (Clearstream) für die Ermittlung von Ansprüchen festgestellt werden. Die Dividende ist dann am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Das bedeutet, der Emittent kann zwei Tage länger über das Geld der Aktionäre verfügen. Allerdings ist es nach wie vor möglich, dass das Unternehmen über einen entsprechenden HV-Beschluss oder die Satzung eine noch spätere Fälligkeit festlegt.

Jella Benner-Heinacher