EU-Datenschutz-Grundverordnung: Deutlich umfangreichere Rechte für Verbraucher

Frage: Von meiner Bank habe ich als Kundin umfangreiche Materialien zu der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten. Eine Rolle spielt dabei auch das sogenannte ‚Profiling‘. Könnten Sie mir hierzu Genaueres sagen. Was ist Profiling genau? Ab wann gelten diese neuen Regeln? Und welche Rechte habe ich, falls ich mit der Verwendung meiner persönlichen Daten nicht einverstanden bin?

Sonja Z. aus Köln

Antwort: Profiling ist ja eher ein Begriff, den man aus dem Bereich der Kriminologie kennt. Dabei geht es in der Regel darum, sich anhand weniger Daten und Spuren ein möglichst genaues Bild eines potenziellen Täters zu machen – Alter, Geschlecht, soziale Stellung, Wohnort. Bei dem von Ihnen angesprochene ‚Profiling‘ geht es natürlich nicht darum, einen Verbrecher zu überführen, es ist vielmehr eine Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Beispiel dazu verwendet werden können, bestimmte persönliche Aspekte einer Person, in Ihrem Fall einer Bankkundin, zu bewerten. Auf diese Art und Weise können Datenprofile angelegt werden, die dann später beispielsweise für ein Direktmarketing verwendet werden können. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, gibt Ihnen als betroffener Kundin umfangreiche Rechte. Neben dem Recht auf Auskunft, haben Sie ein Recht auf Berichtigung beziehungsweise Löschung Ihrer Daten und ganz wichtig: Nach Artikel 21 der DSGVO haben Sie ein jederzeitiges Widerrufsrecht, für den Fall, dass Sie bereits eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben sollten.

Jella Benner-Heinacher