Gibt es in Deutschland Sammelklagen wie in den USA?

Frage: Mein Sparkassen-Berater hat mir und vielen meiner Bekannten vor etwa einem Jahr wärmstens Lehman-Zertifikate und Aktien der Hypo Real Estate empfohlen. Wie Sie wissen, ist das Ergebnis ein Desaster. Nun würde ich gerne gemeinsam mit meinen Freundinnen gegen den Berater beziehungsweise die Bank vorgehen. Wir fühlen uns schlecht beraten. In den Medien ist nun häufig der Begriff „Sammelklage“ zu lesen. Für uns wäre das ein optimaler Weg. Daher meine Frage: Müssen wir alle einzeln den Berater verklagen oder können wir dies tatsächlich über ein einziges gemeinsames Verfahren erledigen?
Susanne S. aus Wolfsburg

Antwort: In diesem Fall handelt es sich offensichtlich um mögliche Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem oder mehreren Anlageberatungsgesprächen. Damit geht es um einen oder mehrere Einzelfälle, die nur von den einzelnen Anlegern gesondert geklärt werden können. Zwar gibt es in Deutschland die Möglichkeit über ein Kapitalanleger- Musterverfahren kollektiv kapitalmarktrechtliche Ansprüche auf Ersatz von Massenschäden einzuleiten. Der Anwendungsbereich ist aber auf verallgemeinerungsfähige kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten beschränkt. Dies hat auch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 30.9.2008, III ZB 92/07 Köln) noch einmal klar gemacht. Danach fallen unter dieses Gesetz nur Erfüllungsansprüche nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie Schadenersatzansprüche aus einer fehlerhaften oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation. Ein Beispiel hierfür wären Ansprüche von Anlegern, die aufgrund eines unrichtigen Prospektes eine Kapitalanlage erworben hätten. Die Anlageberatung basiert dagegen auf einem individuellen Gespräch, dass nicht auf andere Fälle bezogen werden kann. Sie und Ihre Freundinnen müssen leider jeweils einzeln den Klageweg beschreiten

Jella Benner-Heinacher