Grüne Anlagen: EU ist einen Schritt weiter – aber noch nicht am Ziel

Frage: Als junge Anlegerin möchte ich künftig mehr von meinem Ersparten in „grüne“ Finanzanlagen investieren. Allerdings befürchte ich das sogenannte Greenwashing, also das Vermarkten von angeblich nachhaltigen Finanzprodukten, die dies in der Realität nicht sind. Nun habe ich von der neuen EU-Kommissionschefin Frau von der Leyen gehört, dass die Europäische Union einen Kriterienkatalog entwickeln will, der das Greenwashing verhindern soll. Wie weit ist die EU inzwischen und worauf muss ich als Anlegerin achten?

Fiona B. aus Neukirchen-Vluyn

Antwort: Lassen Sie sich als Anlegerin bei „grünen“ Produkte nicht in die Irre führen: es geht nicht darum, sich zwischen guter finanzieller Performance der Kapitalanlage auf der einen Seite und dem Einfluss, den Sie als junge Anlegerin mit Ihrem Geld auf Klima oder Umwelt mittels eines Projektes erzielen können, auf der anderen Seite zu entscheiden. Vielmehr sollte beides möglich sein. Schauen Sie sich also die angebotenen Finanzprodukte unter beiden Aspekten genau an.

Was aktuell allerdings noch gefehlt hat, um ein „Greenwashing“ europaweit zu verhindern, waren allgemein gültige Definitionen und Standards. Hier ist die EU-Kommission jetzt ein Stück weiter: mit der jetzt verabschiedeten Klassifizierung beziehungsweise Taxonomie. Aktuell soll es drei Kategorien für nachhaltige beziehungsweise annähernd nachhaltige Produkte geben. Nach dem Brüsseler Kompromiss sollen beispielsweise Investitionen in Kohle als nicht nachhaltig gelten. Und auch bei der Atomkraft gehen Experten davon aus, dass auf der Basis der „no harm Prinzipien“ diese wegen der Nuklearabfälle wohl nicht als nachhaltig eingestuft werden kann. Was jetzt noch fehlt ist ein klar definiertes „Ecolabel“ der EU und die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Beratung und dem Verkauf von Finanzprodukten.

Jella Benner-Heinacher