Hat die Abgeltungssteuer Auswirkungen auf die Behandlung von Bezugsrechten?

Frage:  Als überzeugter Aktionär, der sein finanzielles Ruhepolster fürs Alter mit Hilfe von Wertpapieren aufbauen möchte, empfinde ich die Einführung der Abgeltungsteuer regelrecht als einen Schlag ins Gesicht. Man wird ja offen abgeschreckt, seine Ersparnisse weiter in die Direktanlage Aktie zu investieren. Mich würde nun interessieren, inwieweit das neue Steuerrecht auch das Thema Bezugsrechte behandelt. Kommen in diesem Bereich auch Änderungen auf mich zu?
Josef S., Schladming

Antwort: Bezugsrechte aus Aktien, beispielsweise nach einer Kapitalerhöhung, sind als selbständige Wertpapiere an der Börse handelbar. Damit unterliegen sie grundsätzlich der geltenden Kapitalmarktbesteuerung. Und tatsächlich ändert sich mit der Abgeltungssteuer auch hier die fiskalische Behandlung: Wenn Sie Ihre Bezugsrechte jetzt verkaufen, dann unterliegt der Erlös in jedem Fall der Abgeltungssteuer. Die alte Spekulationsfrist gilt also nicht mehr für Ihre Bezugsrechte. Auch die auf das Bezugsrecht entfallenden Anschaffungskosten für die Altanteile sind nach dem Gesetz mit Null anzusetzen. Für Sie heißt das also im Zweifel, dass die Erlöse aus dem Bezugsrecht höher ausfallen und damit natürlich auch die zu zahlenden Steuern.
Einen positiven Aspekt gibt es aber: Verluste aus dem Handel mit solchen Wertpapierbezugsrechten sind uneingeschränkt mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften sowie mit Zinsen und Dividenden verrechenbar.

Jella Benner-Heinacher