KMUs soll Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden

Frage: Wieder einmal macht die EU-Kommission mit ihren Aktivitäten in Brüssel auf sich aufmerksam. Dieses Mal hat sich der EU-Kommissionspräsident Juncker eine „Europäische Kapitalmarktunion“ auf die Fahnen geschrieben. Erste Details sind offenbar soeben veröffentlicht worden. Die Rede ist von vielen Erleichterungen für den Kapitalmarktzugang von mittleren und kleinen Unternehmen (sog. KMUs) in der EU. Können Sie mir diese Pläne genauer erläutern? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „fast track“?

Julia D. aus München

Antwort: Der EU-Kommissar Jonathan Hill hat vor kurzem den EU-Aktionsplan zur Europäischen Kapitalmarktunion vorgestellt. Ein wichtiges Ziel hierbei ist tatsächlich, den KMUs den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Über eine Novelle der Prospektrichtlinie im November sollen beispielsweise die Schwellenwerte für die Pflicht zur Erstellung von Börsenprospekten für Kapitalmarktemissionen heraufgesetzt werden. Zudem sollen die wichtigsten Punkte des Prospektes auf sechs Seiten zusammengefasst werden (prospectus summary). Soweit Emittenten dann regelmäßig Wertpapiere begeben, sollen diese dann von einem Schnellverfahren, dem so genannten Fast-track, profitieren können. Konkret bedeutet dies, dass diese Unternehmen jährlich ein Dokument verfassen und dann in der Folge bei entsprechenden Emissionen Erleichterungen bei dem bisher erforderlichen hohen Verwaltungsaufwand erhalten. Zudem ist aus Sicht der Investoren interessant, dass die europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) den Zugang zu den Informationen von Börsengängen in der EU erleichtern will, beispielsweise über freien Zugang zu den Börsenzulassungsprospekten und eine entsprechende Suchhilfe.

Jella Benner-Heinacher