Lohnt die Teilnahme an einem Spruchverfahren?

Frage: Als "alter Aktienhase" erlebe ich in letzter Zeit immer häufiger, dass Aktiengesellschaften über einen Squeeze-out die Börse verlassen. Häufig sind dies für mich attraktive Unternehmen, wie zum Beispiel die Douglas Holding.

Es kommt dann meist auch zum sogenannten Spruchverfahren, in dem die Abfindungshöhe überprüft wird.
Lohnt es sich für mich als Kleinaktionär an einem solchen Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung teilzunehmen? Oder genügt es, wenn ein anderer Aktionär tätig wird?
Wie lange dauern denn diese Verfahren in der Regel? Und wie groß ist die Chance, dass die Abfindung am Ende besser ausfällt?

Gisbert H., Kiel

 

Antwort: Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es kommt auch darauf an, wie gut das Abfindungsangebot zuvor ausgefallen ist und wie viel Substanz das Unternehmen noch hatte.

In jedem Fall genügt es, wenn ein Aktionär der Gesellschaft ein Spruchverfahren einleitet, denn eine gerichtlich festgestellte Verbesserung bei der Abfindung und Ausgleichszahlung gilt dann automatisch für alle Aktionäre.

Im Hinblick auf Verfahrensdauer und Ergebnisse der Spruchverfahren gibt es eine interessante neue Studie von Prof. Henselmann (Die Wirtschaftsprüfung 2013/S. 1153 ff.). Er stellt fest, dass in mehr als acht von zehn Spruchverfahren die Barabfindung erhöht wurde.
Dies bezieht sich nur auf bereits beendete Verfahren, sagt also nichts über die Erfolgsaussichten aktuell laufender oder künftiger Spruchverfahren aus. Zudem scheint sich die Dauer der Spruchverfahren zu verkürzen, jedenfalls seit der Einführung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens im Jahr 2003.

Jella Benner-Heinacher