Notenbankfähigkeit ähnelt Investment-Grade-Rating

Frage: Als Vertreter eines Lieferanten muss ich verstärkt darauf achten, dass meine Geschäftspartner eine gute Bonität haben. Nun wurde mir empfohlen im Vorfeld zu prüfen, ob ein Unternehmen, mit dem wir in eine Lieferbeziehung eintreten wollen, als „notenbankfähig“ eingestuft ist. Könnten Sie mir kurz erläutern, was das konkret  bedeutet? 

Alexandra W. aus München

Antwort: Das Prädikat „notenbankfähig“ erhalten Unternehmen im Rahmen einer umfassenden Bonitätsanalyse, anhand derer ihre Kreditwürdigkeit festgestellt wird. Dabei ist es für die Unternehmen, die eine Bestätigung ihrer Notenbankfähigkeit erhalten, ein echtes Gütesiegel gegenüber Geschäftspartnern und auch gegenüber Banken. Beispielsweise kann auf Basis einer solchen Bewertung eine günstigere Refinanzierung verhandelt werden. Sie sollten also in jedem Fall bei Ihrem Geschäftspartner genau nachfragen. Die Prüfung selbst wird in der Regel durch die Deutsche Bundesbank durchgeführt – und zwar auf Basis von Jahresabschlüssen. Sie soll möglichst präzise und verlässlich die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit für ein Unternehmen einschätzen. Nach einer eingehenden Prüfung erfolgt die finale Bonitätseinstufung, die die Ausfallwahrscheinlichkeit abbildet. Dabei stehen die Rangstufen 1 bis 4 in der Regel für Notenbankfähigkeit. Die Bonitätseinstufung von 5 bis 8 bedeuten dagegen „nicht notenbankfähig“. Im Prinzip ähnelt eine solche Bonitätseinstufung den Bonitätsurteilen durch die Ratingagenturen. Diese unterscheiden im Wesentlichen zwischen Investment Grade, das von AAA bis BBB- reicht, und dem Non-Investment-Grade (BB+ bis C).

Jella Benner-Heinacher