Squeeze-out

Frage: Seit einem Jahr beobachte ich intensiv Aktiengesellschaften, bei denen mit dem zwangsweise Herausdrängen der Anteilseigner mittels Squeeze-out zu rechnen ist, da sie einen sehr niedrigen Anteil freier Aktionäre haben. Nachdem eine Vielzahl von Gesellschaften inzwischen die letzten 5 Prozent Minderheitsaktionäre herausgedrängt hat, tut sich bei anderen, vor allem Lebensversicherungs- und Immobiliengesellschaften gar nichts. Meine Frage an Sie ist deshalb: Woran liegt es, dass bei einigen Gesellschaften immer noch kein Squeeze-out auf der Tagesordnung steht?

Oliver Sch. aus München

Antwort: Wie so oft, liegt es auch in diesem Fall am lieben Geld und an den Besonderheiten des deutschen Steuerrechts. Die führen dazu, dass gerade für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Immobilienbesitz es häufig billiger ist, die börsennotierte Aktiengesellschaft mit dem niedrigen Streubesitz weiterzuführen, statt die Aktionäre mit einem Squeeze-out rauszuwerfen. Gute Beispiele sind Gesellschaften wie die Stodieck Europa Immobilien AG oder auch die Axa Leben AG.

Der Grund hierfür ist eine Regelung des Grunderwerbssteuerrechts. Dort wird für den Fall, dass ein Übernehmer mindestens 95 Prozent einer anderen Gesellschaft übernimmt, ein „fiktiver Eigentumsübergang aller Grundstücke“ von der Zielgesellschaft auf den Übernehmer unterstellt.

Bei einem umfangreichen Immobilienportfolio der Zielgesellschaft können auf diese Weise Grunderwerbsteuerzahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe zusammenkommen. Dies führt faktisch dazu, dass Übernehmer von einem Herausdrängen des Streubesitzes aus steuerlichen Gründen absehen. Folglich ist in diesen Fällen auch in absehbarer Zeit nicht mit einem Squeeze-out zu rechnen.

Jella Benner-Heinacher