"Vereinfachter" Verkaufsprospekt

Frage: Letzte Woche hat mir mein Bankberater beim Verkauf von Investmentfondsanteilen einen so genannten „vereinfachten“ Verkaufsprospekt zum Studieren mit gegeben. Ich habe nur kurz reingeschaut und festgestellt, dass dieser für einen Normalanleger völlig unverständlich ist. Warum nennt sich so etwas „vereinfachter“ Verkaufsprospekt, wenn er alles andere als einfach ist?

Willi T. aus Goch

 

Antwort: Der vereinfachte Verkaufsprospekt ist das Ergebnis der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zu Investmentfondsanteilen (UCITS). Ursprünglich war dieser Prospekt als kurze und klare Zusammenfassung des Produktes für den Anleger gedacht. Er sollte ein herausnehmbarer Teil des sehr umfangreichen vollständigen Verkaufsprospektes sein.

Herausgekommen ist aber das, was Sie zu Recht beanstanden: ein unverständliches, viel zu langes Papier, das Anleger abschreckt, genauer hinzuschauen, statt es ihnen zu erleichtern. Dieser Missstand ist inzwischen von der EU-Kommission erkannt worden und soll nachgebessert werden. Ziel einer Überarbeitung der Richtlinie ist es, ein zwei bis vier Seiten umfassendes Papier zu erstellen, das EU-weit standardisierte Informationen für den Anleger in klarer und kurzer Form enthalten soll. Auf diese Weise könnten erstmals Produkte auch länderübergreifend miteinander verglichen werden. Ein gutes Beispiel gibt es bereits in den Niederlanden. Dort existiert schon ein solches standardisiertes Papier (financial leaflet), das wichtige Punkte wie Renditechancen, Risiken oder Kosten einfach und verständlich darstellt. Wir hoffen, dass die EU möglichst schnell ihren Fehler korrigiert und dann tatsächlich einen EU-Verkaufsprospekt in einfacher und gut lesbarer Form entwickelt.

Jella Benner-Heinacher