Warum warnt die BaFin Verbraucher vor ICOs?

Frage: Schon oft habe ich mein Geld über Crowdinvesting-Plattformen investiert. Jetzt interessiere ich mich für sogenannte ICO’s, also Initial Coin Offerings, die speziell von Firmen verwendet werden, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen basiert. Nun hat die Finanzmarktaufsicht BaFin eine Verbraucherwarnung im Hinblick auf diese Anlageform ausgesprochen. Könnten Sie mir dazu die Hintergründe erläutern?

Tim D. aus Berlin

Antwort: Zunächst ist festzustellen, dass die BaFin im Fall der ICO´s lediglich eine Verbraucherwarnung ausgesprochen hat. Damit soll auf das erhöhte Risiko eines Investments in diese Anlageform aufmerksam gemacht werden, ohne sie jedoch als Produkt zu verbieten oder den Vertrieb einzuschränken. Beim ICO sammeln Firmen im Internet Geld für virtuelle Börsengänge ein, häufig in der Form von Bitcoins. Im Gegenzug erhalten die Investoren dann sogenannte Token. Diese ähneln digitalen Gutscheinen oder versprechen sogar eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen. Während beim Crowdinvesting Vermögensanlagen angeboten werden, die in der Regel einer Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospektes unterliegen, ist es aktuell noch unklar, welchen Rechtspflichten ein ICO unterliegt. Viele sprechen deshalb vom digitalen „Wilden Westen“. Besondere Risken bei den ICOs liegen darin, dass die Unternehmen oft kein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Es gibt zudem etliche Fälle, wo betrügerische Aktivitäten dahinterstecken. Vor einem konkreten Investment sollten Sie sich also sehr genau informieren. Fest steht, dass ICOs zunehmend populär werden: Aktuell sind sechs deutsche Firmen in dem Markt aktiv. In jedem Fall ist eine Investition in ein ICO eine sehr riskante und hochspekulative Anlage mit dem Risiko des Totalverlustes.

Jella Benner-Heinacher