Was ist das ISDS?

Frage: Mit großem Interesse verfolge ich die aktuelle Debatte um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership- TTIP) zwischen Europa und den USA. Nach meinen Informationen geht es dabei nicht nur um den möglichen Import von „ungeliebten Chlorhühnchen“ aus den USA nach Europa, sondern auch um wichtige Regelungen für die Investoren. Wie sehen die Pläne genau aus? Was bedeutet in diesem Zusammenhang das Stichwort „ISDS“? Und welche Vorteile ergeben sich für Privatinvestoren wie mich?

 

Sibille A. aus München

 

 

 

 

 

Antwort: ISDS ist ein zentraler Punkt der geplanten Partnerschaft. Die Abkürzung steht für Investor-to-State Dispute Settlement, hierbei geht es um das Verhalten des Staates gegenüber (ausländischen) Anlegern im Rahmen von Investitionsschutz und in der Folge um die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem Investor. Ziel des ISDS ist es, Investoren über ein verbessertes Schiedsgerichtsverfahren auch einen besseren Rechtsschutz zu gewähren- das würde auch Privatanleger wie Sie betreffen. Daher ist das angestrebte Abkommen generell durchaus positiv zu sehen. Aktuell läuft bei der Europäischen Kommission ein Konsultationsverfahren, in dem Meinungen und Verbesserungsvorschläge der Beteiligten eingeholt werden. Klar ist aber: Es geht in diesem Fall nicht darum, bestehende nationale oder europäische Gesetze vor einem Schiedsgericht angreifen zu können, sondern  vielmehr darum, geschädigten Investoren einen alternativen Weg zur Geltendmachung ihnen entstandener Schäden zu eröffnen. Ziel sollte es sein, vor allem solche Fälle zu erfassen, in denen der Rechtschutz auf nationaler Ebene für die Anleger als nicht ausreichend angesehen wird. Dabei sollte über ein spezifiziertes Zulassungsverfahren die Flut von möglichen missbräuchlichen Ansprüchen bereits vor der der Einleitung eines Schiedsverfahrens ausgesiebt werden. 

Jella Benner-Heinacher