Was ist das Loi Florange?

Frage: In meinem Wertpapierdepot liegen neben deutschen Aktien auch einige französische Aktien. Jetzt habe ich gehört, dass ein neues Gesetz in Frankreich in Kraft getreten sein soll, das sogenannte „Loi Florange“, das den Stimmrechten des Staates unverhältnismäßig viel Gewicht einräumen soll und zwar zu Lasten der Kleinaktionäre. Ist das wirklich wahr? Können Sie mir erklären, was hinter dem Gesetz steht, wie das überhaupt möglich ist und warum Frankreich solche Mehrfachstimmrechte einführt?

Elisabeth G. aus Freiburg

 

 

 

Antwort: Das von Ihnen angesprochene Gesetz, das Loi Florange, ist seit rund einem Jahr in Kraft. In wesentlichen Teilen beinhaltet es gesetzliche Regeln für den Fall einer geplanten Firmenübernahme. Anlaß war die Übernahme des französischen Stahlkonzerns Arcor durch die indische Mittal-Gruppe in 2012 und die anschließende Stilllegung von zwei französischen Standorten. In der Konsequenz besteht nun die gesetzliche Verpflichtung, zunächst einen Käufer für eine Fabrik zu finden, bevor eine Schließung erfolgen darf. Unabhängig davon führt das Gesetz aber auch automatisch das Doppelstimmrecht bei französischen Aktiengesellschaften für die Aktionäre ein, die die Aktien im eigenen Namen kaufen und diese mindestens zwei Jahre halten. Dies soll vor allem dem französischen Staat in den Unternehmen, an denen er beteiligt ist, den Einfluss weiter erhalten. Ändern kann dies nur ein Antrag auf Abschaffung des Doppelstimmrechtes, der eine Zweidrittelmehrheit der Aktionäre finden muss.

Auf der Hautpversammlung von Renault Anfang Mai 2015 kam es zu einem spektakulären Ergebnis: einen Antrag auf Abschaffung des Doppelstimmrechtes hebelte der französische Staat kurzerhand aus, indem er seine Anteile kurz vorher um knapp 5 % erhöhte, gegen den Antrag stimmte und zeitgleich ankündigte, anschließend diese Aktien wieder zu verkaufen. Im Ergebnis führte dies dazu, dass der vom Vorstandsvorsitzenden Carlos Ghosn unterstützte Antrag nur knapp 60 % erreichte und damit die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfehlte. Aus Sicht der DSW ist dies ein klarer Rückschritt in Sachen guter Corporate Governance und ein Verstoß gegen den Grundsatz “eine Aktie, eine Stimme“.

Jella Benner-Heinacher