Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Beratungsprotokoll?

Frage: In einem der vergangenen Magazine haben Sie über eine neue Studie des Bundesjustizministeriums zum Thema Qualität der Beratung bei Anlage- und Versicherungsprodukten berichtet. Mich würden weitere Details zu dieser Studie interessieren. Wo genau sind besondere Defizite bei der Beratung festgestellt worden? Wie sind die Erfahrungen mit dem leidigen Beratungsprotokoll? Was könnte noch verbessert werden? Und besteht die Hoffnung, dass es – wie von der DSW vorgeschlagen - künftig für erfahrene Anleger wie mich Erleichterungen bei der Pflicht zur Dokumentation gibt?

Alexander P. aus Bielefeld

 

 

 

 

Antwort: Das BMJ (früher Bundesministerium für Verbraucherschutz) hat jüngst ein Gutachten mit neuen Erkenntnissen veröffentlicht. Man hatte Verbraucher befragt und Testkunden anonym losgeschickt. Das Ergebnis: Es gibt zahlreiche Mängel in der Dokumentation der Beratung. Interessanterweise lagen die Defizite vor allem bei den Versicherungsvermittlern und weniger bei den Bankberatern. Bei diesen gab es zum Teil gar keine Dokumentation der Beratung. Mängel wurden aber auch bei den Beratungsprotokollen festgestellt – wenn sie denn existierten. Diese waren teilweise falsch, unvollständig oder unverständlich. Im Ergebnis werden in dem Gutachten zahlreiche  Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation vorgeschlagen. So zum Beispiel eine weitere Standardisierung der Beratungsprotokolle und im Bereich der Versicherungsprodukte die Einführung von Sanktionen sowie eine verbesserte Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde BaFin. Schließlich soll erfahrenen Anlegern beim Kauf von Wertpapieren ein Recht auf Verzicht von Dokumentationen ermöglicht werden. Zurecht wird darauf verwiesen, dass in diesem Fall nur eine geringe Schutzbedürftigkeit des Anlegers besteht. Dabei wird vorgeschlagen, dass als erfahrener Anleger gilt, wer mindestens zehnmal im Jahr Wertpapiere kauft. Aus Sicht der DSW ist das sicherlich ein sinnvoller Ansatz, um das Thema der unnötigen und abschreckenden Dokumentationspflichten bei der Beratung zu verringern.

Jella Benner-Heinacher