"Whistle-Blower"

Frage: In dem Unternehmen, für das ich zurzeit arbeite, wird aktuell rege diskutiert, ob eine spezielle Stelle für so genannte „whistle-blower“ eingerichtet werden soll. Könnten Sie mir sagen, wobei es darum geht? Und welche Vor- und Nachteile eine solche Stelle hätte?

Josef K. aus Hamburg

Antwort: Der Begriff „whistle-blower“ kommt aus den USA. In Deutschland würde man wohl eher von einem Tippgeber reden. Gemeint sind Informanten aus dem Unternehmen, die spezielle Missstände entdecken und diese dann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, melden können. Das Sarbanes-Oxley-Gesetz in den USA sieht vor, dass börsennotierte Gesellschaften solche Stellen für vertrauliche Meldungen über Fehlverhalten, beispielsweise im Rechnungswesen, einrichten müssen. Dabei soll sichergestellt werden, dass den internen Informanten hierdurch keine Nachteile entstehen.

Wie die jüngsten Fälle in Deutschland bei Volkswagen oder der Commerzbank zeigen, könnte dies auch hierzulande durchaus nützlich sein. Wichtig ist, dass der Hinweisgeber anonym bleibt, da er sonst Angst vor Repressalien oder dem Verlust des Arbeitsplatzes hat. Zudem sollte die interne Meldestelle die Möglichkeit haben, vorab zu prüfen, was an den Vorwürfen dran ist. In Deutschland wird aktuell diskutiert, ob für das „whistle-blower-Verfahren“ ein Gesetz notwendig ist oder ob eine freiwillige Regelung ausreicht. Möglich wäre für börsennotierte AGs die Aufnahme einer entsprechenden Regelung im Deutschen Corporate Governance Kodex. Das hätte allerdings zur Folge, dass andere Rechtsformen, wie etwa die GmbH, nicht erfasst würden. Der Vorteil einer gesetzlichen Reglung liegt also auf der Hand, es gäbe damit einen einheitlichen Schutz für alle Tippgeber.

Jella Benner-Heinacher