Wie lange sollte eine Hauptversammlung dauern?

Frage: Als Rentner besuche ich seit Anfang des Jahres möglichst viele Hauptversammlungen, um mich über meine Gesellschaften zu informieren. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass speziell die Aktionärstreffen der großen DAX-Gesellschaften langatmig und langweilig sind. Gibt es keine Möglichkeiten, diese Veranstaltung kürzer und knapper zu gestalten? Gerade bei kleineren Unternehmen gelingt das doch häufig recht gut.
Johannes L. aus Flonheim

 

Antwort: Die meisten Hauptversammlungen sind im Schnitt tatsächlich in drei bis vier Stunden erledigt. Das gilt aber leider nicht für die Aktionärsversammlungen vieler DAX-Gesellschaften. Dabei hat der Versammlungsleiter rein rechtlich inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, die Versammlung straff und zügig zu leiten. So kann etwa das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich beschränkt werden. In der Praxis machen aber die wenigsten Aufsichtsratsvorsitzenden hiervon Gebrauch. Dies liegt vermutlich daran, dass die Berater aus Angst vor einer Erhöhung des Aggressionspotenzials von einem Durchgreifen abraten. Dabei sind auch die Vorgaben des Deutschen Corporate-Governance-Kodex klar: „Eine ordentliche Hauptversammlung sollte spätestens nach vier bis sechs Stunden beendet sein“, heißt es da. Sollten spezielle Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen, wie die Löschung der Börsennotiz, dann ist die Versammlung vorsorglich für zwei Tage einzuberufen, um ausreichend Zeit für ausführliche Erläuterungen und die Beschlussfassung zu haben. Aus Sicht der DSW kann aber auch die Verwaltung zu einer Verkürzung der Versammlung beitragen, indem der Vorstand nur einen kurzen Abriss (höchstens 30 Minuten) über das letzte Geschäftsjahr gibt und sich dann auf die wichtigeren Aussichten für das laufende Jahr konzentriert.

Jella Benner-Heinacher