Wie steht es um die Richtlinien zur Vergütung der Fondsgeschäftsführung?

Frage: Sie berichten immer wieder von gesetzlichen Neuerungen in der Finanzbranche – und zwar in Deutschland und auch in Europa. Mich interessiert vor allem das Thema der Bezahlung von Fondsmanagern. Es soll ein neues Gesetz geben, das die Entlohnung von Fondsverwaltern regelt. Könnten Sie mir mehr Informationen hierüber geben? Für wen gilt das Gesetz? Ab wann gilt es? Und welche Auswirkungen auf die Fonds sehen Sie in der Praxis?

Dagmar H., Frankfurt

  

Antwort: Ihre Frage zielt auf auf das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das seit Juli 2013 in Kraft ist und nun endlich die bisher weitgehend unregulierte Branche der alternativen Investmentfonds sowie der geschlossenen Fonds gesetzlich regelt.
Das KAGB basiert auf der EU-Richtlinie Alternative Investment Fund Manager Directive (AIFM) und greift neben vielen weiteren Punkten die Vergütung der Fondsgeschäfts-führung auf. Es werden konkrete Vorgaben für die Vergütungsstrukturen gemacht.
So müssen die variablen Vergütungsteile nachhaltiger gestaltet werden und deshalb auf eine mehrjährige Basis abstellen. Zudem sollen sogenannte „Malus-Regelungen“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Höhe der Boni in Abhängigkeit von der Performance auch nach unten berichtigt werden können. Schließlich werden garantierte Boni grundsätzlich ausgeschlossen.

Ziel dieser Neuregelung ist es, die Erfolgsbeteiligung vom Fondsmanagement so zu gestalten, dass die Interessen der Fondsverwalter mit denen der Anleger parallel laufen.

Bis spätestens Juli 2014 müssen die Vergütungssysteme bei den Fondsgesellschaften angepasst werden. Bei Neuverträgen wird dies weitgehend unproblematisch sein. Schwieriger wird die Anpassung bei den Altverträgen, da Änderungen der individuellen Arbeitsverträge erforderlich werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Fondsinvestor zukünftig von der neuen Vergütungsstruktur der Fondsverwalter profitiert.

Jella Benner-Heinacher