Wie werden Derivategeschäfte besteuert?

Frage: Über die so genannte Finanztransaktionssteuer ist schon viel geschrieben worden. Jüngste Schätzungen sprechen von einem Steueraufkommen von 17,6 Mrd € allein für Deutschland. Mich interessiert vor allem ein Aspekt, nämlich die Besteuerung der Derivategeschäfte. Könnten Sie mir kurz erläutern, wer eigentlich besteuert wird? Welche Geschäfte sollen mit welcher Steuer belastet werden? Für wann ist die Einführung dieser Steuer in Deutschland geplant? Und was soll das am Ende wirklich bringen – außer zusätzliche Einnahmen für den Finanzminister?

 

Rolf H. aus Stuttgart

 

 

 

 

Antwort: Es gibt eine Studie vom März 2014, die die Steuereinnahmen aus dieser Finanztransaktionssteuer (FTT) auf ein Volumen von knapp 18 Milliarden Euro taxiert. Allerdings halten die Experten diese Summe für völlig unrealistisch. Die Bundesregierung selbst hatte die Einnahmen hieraus in der Haushaltsplanung auf höchstens 2 Milliarden Euro geschätzt. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich ist festzustellen, dass alle ‚Finanzinstitute‘ bei Finanztransaktionen hiervon erfasst werden sollen. Dies bedeutet, dass neben Kreditinstituten auch Pensionsfonds, Investmentfonds und Versicherungsunternehmen erfasst werden. Bei den Derivatetransaktionen ist Bemessungsgrundlage der Nominalwert. Bei jeder Transaktion soll also eine Steuer von mindestens 0,01 Prozent des Wertes anfallen. Aktuell sind jedoch nur 11 Staaten bereit diese Steuer einzuführen oder habe sie bereits eingeführt. Hierzu zählen neben Deutschland, Belgien, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Spanien, Slovenien, Slovakei, Portugal und Österreich. Problematisch gestaltet sich die unterschiedliche Umsetzung in diesen Staaten. Zudem ist aktuell noch unklar, wie hoch der Aufwand für die Erhebung der Steuer wirklich sein wird, die Anfang 2016 in Deutschland eingeführt werden soll. Am Ende ist jedoch klar, dass der jeweilige Anleger die Steuer in seiner verminderten Rendite zu spüren bekommt.

Jella Benner-Heinacher