Kompensation für Wirecard-Anleger nur über Klageweg

Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hat den Zahlungsdienstleister Wirecard insbesondere aufgrund der hohen Intransparenz und Mängeln in der Corporate Governance seit etlichen Jahren kritisiert. „Mit der Adhoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020, dass es für angeblich auf Treuhandkonten liegende 1,9 Milliarden Euro keine Nachweise gebe, wurden aber selbst unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest.

 

Jetzt werde die DSW, die in der Causa Wirecard von der Europäischen Anlegervereinigung Better Finance unterstützt wird, alles tun, um den betroffenen Anlegern zu helfen. „Eine Klage ist für Anleger das Mittel der Wahl. Geschädigt sind übrigens nicht ausschließlich Aktionäre, sondern auch Besitzer von Wirecard-Anleihen oder von auf Wirecard-Aktien beruhenden Derivaten“, erläutert Tüngler.

 

Die Prüfung der DSW, ob und inwieweit Schadenersatzansprüche für betroffene Anleger durchsetzbar sind, ist von der Einleitung des Insolvenzverfahrens nicht betroffen. „Selbst, wenn die Gesellschaft durch die Insolvenz als potenzieller Anspruchsgegner ausfällt, rücken dafür die handelnden Personen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie insbesondere der jahrelange Wirtschaftsprüfer EY nochmals verstärkt in den Fokus“, erklärt Tüngler. Hinsichtlich der potenziellen Anspruchsgegner wird zum jetzigen Zeitpunkt keine der involvierten Adressen ausgeschlossen.

 

Eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde BaFin, die die DSW ebenfalls prüft, wertet Tüngler differenziert: „Die BaFin genießt gemäß Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz ein sogenanntes Haftungsprivileg. Dieses ist der DSW schon immer ein Dorn im Auge gewesen und die Causa Wirecard zeigt erneut anschaulich, wie antiquiert und vor allem falsch diese Freistellung ist. Die Frage ist doch, was eine Aufsicht für die Anleger wert ist, wenn sie im Falle ihres Versagens keine Konsequenzen tragen muss.“

 

Wichtig sei es für die DSW nun vor allem, mittels einer Prozesskostenfinanzierung zu ermöglichen, dass Wirecard-Anleger ohne weiteres finanzielles Risiko Klage einreichen können. „Klagen allein bringen wenig, wenn nicht am Ende auch eine Entschädigung bei möglichst geringen Kosten erzielt werden kann“, so Tüngler.

 

 

Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse wirecard@dsw-info.de für einen eigens geschaffenen Informationsdienst anmelden, mit dem die DSW über die weiteren Schritte informiert.