DSW-IVA-Studie zur privaten Altersvorsorge: „Mit Sicherheit zu wenig“

Vor genau zehn Jahren ist die private Altersvorsorge in den Fokus der deutschen Sparer gerückt. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat gemeinsam mit dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG den Status Quo der privaten Altersvorsorge in Deutschland analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Wunsch und Wirklichkeit der Altersvorsorge in Deutschland klaffen weit auseinander. Statt ein Vermögen anzusparen, vernichten viele Bürger mit der Zeit ihre Ersparnisse.

Teilnehmer:
Dr. Andreas Beck
, Vorstand am Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG
Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW
Carsten Heise, Geschäftsführer der DSW
Marco Cabras, Pressesprecher der DSW


Es gilt das gesprochene Wort

(Redner: Ulrich Hocker)

Meine Damen und Herren,
vor genau zehn Jahren ist die private Altersvorsorge in den Fokus der deutschen Sparer gerückt. Damals hatte die Bundesregierung die gesetzliche Rentenversicherung reformiert und in diesem Zusammenhang auch den Begriff von der „dritten Säule“ der Altersvorsorge in den Köpfen der Menschen verankert.
Gemeint ist damit die private Altersvorsorge, die neben der gesetzlichen Grundrente und der betrieblichen Vorsorge die verbleibende Lücke schließen sollte. Die individuellen Sparbemühungen sollten dafür sorgen, dass jeder Bundesbürger genug Vermögen ansammelt, um seinen Lebensabend ohne finanzielle Sorgen verbringen zu können und den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Seither propagiert jede Bundesregierung – egal welcher Couleur – gleichermaßen stark die private Vorsorge. Schließlich hat sich an der demografischen Notwendigkeit nichts geändert. Immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr und immer ältere Rentner aufkommen. Diese ungünstige Alterspyramide sorgt dafür, dass der Stellenwert der privaten Vorsorge zukünftig sogar noch steigen wird.
Die Frage ist, ob die Bemühungen in diesem Bereich sinnvoll kanalisiert werden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat daher gemeinsam mit dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG den Status Quo der privaten Altersvorsorge in Deutschland analysiert. Das Ergebnis ist ernüchternd. Wunsch und Wirklichkeit der Altersvorsorge in Deutschland klaffen weit auseinander. Statt ein Vermögen anzusparen, vernichten viele Bürger mit der Zeit ihre Ersparnisse.
Der Grund dafür ist, dass die Bundesbürger größtenteils mit ungeeigneten Instrumenten für ihr Alter vorsorgen wollen. Statt ertragreicher Aktien, Anleihen oder Fonds wählen sie vermeintlich stabile Sparbücher oder Festgelder. Niedriges Risiko hat hierzulande immer Priorität vor der möglichen Rendite. Diese Angst vor potenziellen Verlusten bei Aktien oder Fonds verstellt jedoch den Blick auf den Nutzen solcher Wertpapiere gerade für die Altersvorsorge.

Die ohnehin stark ausgeprägte Risikoscheu deutscher Privatanleger wurde durch die Finanzkrise noch einmal verschärft. Laut Statistik der Bundesbank haben die Deutschen einen Großteil ihrer Ersparnisse in Sichteinlagen oder Termingeldern angelegt.

Das oberste Ziel der Bundesbürger ist der unbedingte Kapitalerhalt. Dies mag auf kürzere Zeiträume auch durchaus sinnvoll sein – etwa beim klassischen Parken von Geldern für bevorstehende Investitionen. Doch auf längere Sicht und insbesondere für die private Altersvorsorge ist diese risikolose Art der Anlage ein absoluter Irrweg. Wer bei der langfristigen Vermögensplanung auf Bargeld, Sparbücher, Festgelder oder Tagesgeldkonten vertraut, der baut auf Sand und erreicht genau das Gegenteil: Er vernichtet Schritt für Schritt seine Ersparnisse.

Unserer Analyse zeigt das ganz deutlich. Legt man die mittelfristige Inflationserwartung der EZB zugrunde, rechnet die Abgeltungssteuer obendrauf und zieht das von der üblichen Verzinsung eines Sparbuchs oder eines Tagesgeldkontos ab, so steht unterm Strich eine deutlich sichtbare negative Rendite. Das heißt, hier wird massiv Geld vernichtet! Auf Sicht von 30 Jahren kann ein Sparer dadurch leicht ein Viertel seines Geldes pulverisieren.

Diese ständige Risikovermeidung hat noch einen weiteren negativen Effekt. Den Anlegern fehlt es an der notwendigen Erfahrung, um Chancen richtig einschätzen zu können. Dies führt dazu, dass viele Investoren sich von vermeintlich lukrativen unrealistischen Renditeversprechungen in die falschen Produkte locken lassen.

Meine Damen und Herren,
die gemeinsame Studie von DSW und IVA macht das Dilemma der derzeitigen privaten Vorsorge in Deutschland überdeutlich, wie Sie gleich im Einzelnen sehen werden. Im Kern zeigt unsere Untersuchung: Eine private Altersvorsorge mit Produkten ohne Risiko ist nicht erfolgreich. Dieser Weg führt ins Abseits. Stattdessen sind die so genannten „risikobehafteten“ Finanzprodukte wie Aktien, oder Fonds ein essenzieller Bestandteil der langfristig ertragreichen Vermögensplanung.
Wir sind davon überzeugt, dass Wertpapiere zur privaten Altersvorsorge unbedingt dazugehören. Natürlich darf man das vorhandende Risiko solcher klassischer Wertpapiere nicht kleinreden. Kurse von Aktien oder Anleihen können sinken und damit reale Verluste verursachen - zumindest temporär.

Umso mehr kommt es entscheidend darauf an, erstens Risiken bei der Vermögensbildung frühzeitig erkennen zu können, zweitens sie richtig einschätzen zu lernen und sie drittens schließlich minimieren zu können, um seinen Ertrag zu steigern.

Für den ersten dieser drei Schritte - die Transparenz der Risiken in Finanzprodukten - ist vor allem der Gesetzgeber verantwortlich. Hier muss weiter an Verbesserungen gearbeitet werden. Mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie MiFiD und den neuen Protokollvorschriften aus dem Bundesverbraucherschutzministerium sind bereits einige Neuerungen eingeführt worden. Mein Kollege Carsten Heise wird Ihnen später genau erläutern, ob und welche Wirkungen die neuen Vorschriften beim Erkennen von Risiken haben und wo die Bundesregierung nach unserer Überzeugung den Hebel im Einzelnen ansetzen muss.

Unsere gemeinsame DSW-IVA-Studie zeigt aber auch im zweiten Punkt – der Einordnung von Risiken – einen klaren Verbesserungsbedarf auf. Die klassischen Methoden zur Messung von Verlustgefahren reichen hier einfach nicht aus. Denn sie zeigen mögliche extreme Wertveränderungen immer nur dann mit Sicherheit auf, wenn sie sich in der Vergangenheit bereits angedeutet haben. Zudem berücksichtigt keines der heute gängigen Risikomessverfahren die Haltedauer eines Produktes.
Daher steht am Ende dieser Studie als Verbesserungsvorschlag auch ein konkretes zeitabhängiges Risikomaß, das für jede Art von Wertpapier anwendbar ist und zumindest Anhaltspunkte zur Einschätzung von Verlustwahrscheinlichkeiten liefern könnte. Wie genau dieses Maß hergeleitet wird, wie es funktioniert und was es bringt, wird Ihnen jetzt gleich Dr. Andreas Beck, Vorstand des Institutes für Vermögensaufbau (IVA), erklären, mit dem wir gemeinsam diese Studie entwickelt haben.

Doch bevor ich das Wort an Herrn Dr. Beck weiterleite, lassen Sie mich noch auf den dritten Schritt einer erfolgreichen Vermögensplanung eingehen. Die Frage wie man Risiken dauerhaft minimieren kann, ist neben einer guten Produktauswahl und funktionstüchtigen Risikomesszahlen ganz entscheidend auch von der steuerlichen Stellung der Altersvorsorgeprodukte abhängig.

Um es klar zu sagen. Wir sehen in der Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Form eine krasse steuerliche Benachteiligung der Bürger, die privat für ihr Alter vorsorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Gesetzgeber einerseits alle Bürger in die private Altersvorsorge treibt, und andererseits die Bemühungen der Menschen dann voll besteuert.

Die DSW fordert daher eine Änderung der Abgeltungssteuer in mehreren Punkten. Ganz entscheidend ist die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist. Wenn man kurzfristigen Spekulanten das Leben schwer machen möchte, indem man Kursgewinne besteuert, ist das in Ordnung. Doch für langfristig denkende Investoren, die ihre Aktien oder Fonds mehrere Jahre halten um fürs Altenteil vorzusorgen, muss es eine Regelung geben, nach der Kursgewinne steuerfrei gestellt werden. So war es bis 2008 in Deutschland und so ist es in fast allen anderen europäischen Ländern auch. Entweder gibt es dort hohe Freibeträge, oder es gibt Fristen, nach denen Teile bzw. die Gesamtsumme der Kursgewinne steuerfrei bleiben. Hier muss auch in Deutschland wieder eine vernünftige Regelung her.
Gleichzeitig sollte die Bundesregierung auch bei der Besteuerung von Dividenden umdenken. Diese Gewinnbeteiligungen der Unternehmen sind für Privatanleger ein sehr wichtiger Risikopuffer. Und sie wurden auf Unternehmensebene bereits voll versteuert. Wenn Dividenden nun auch noch auf Investorenebene mit der Abgeltungssteuer belegt sind, dann ist das eine klare Doppelbesteuerung und eine Abkehr vom Nettoprinzip, die so nicht hinnehmbar ist. Die DSW fordert daher die Rückkehr zum Halbeinkünfteverfahren.

Natürlich wissen wir, dass bei der derzeitigen Haushaltslage des Bundes Steuererleichterungen für einzelne Interessengruppen nicht zielführend sind. Aber hier geht es um keine Interessengruppe, sondern es geht um alle Bundesbürger, die private Altersvorsorge betreiben möchten. Und es geht auch nicht um Steuererleichterungen, sondern um eine faire Besteuerung. Wenn Privatanleger diejenigen sind, die die großen Schocks an den weltweiten Kapitalmärkten in ihren eigenen Depots abfedern müssen, dann sollten diese Anleger im Gegenzug auch einen steuerlichen Anreiz erhalten, um dieses Risiko zu tragen – vor allem dann, wenn es um ihre private Altersvorsorge geht.

Meine Damen und Herren,
nach diesem steuerlichen Exkurs kommen wir nun zum Kern unserer Studie, der Analyse des Status Quo in der privaten Altersvorsorge und den Schlüssen, die DSW und IVA daraus ziehen.

 

(Redner: Carsten Heise)

Meine Damen und Herren,

die Finanz- und Wirtschaftskrise hat es zu Tage gebracht. Eine umfassende und interessengerechte Information und Beratung der Anleger ist das Gebot der Stunde. Denn der Ausbildungsstand der Bevölkerung in Finanz- und Wirtschaftsfragen ist bei Weitem nicht so hoch wie dies wünschenswert wäre. Viele kennen sich bei Autos oder Flachbildschirmfernsehern weitaus besser aus als in Aktien, Anleihen, Fonds und Zertifikaten. Die Anleger sind auf objektive Informationen zu den Produktmerkmalen, der Funktionsweise und den Risiken der einzelnen Anlageformen angewiesen, wenn sie eine vernünftige Anlageentscheidung treffen sollen.

Ein Tool, mit dem Risiken gemessen und sichtbar gemacht werden können, hat uns Herr Dr. Beck gerade vorgestellt. Mit der „Risikoampel" könnte den Anlegern verdeutlicht werden, dass das Anlagerisiko der einzelnen Assetklassen nicht statisch ist, sondern von der Anlagedauer abhängt.

Über ein weiteres Instrument ist derzeit in der Presse zu lesen. Es geht um das sogenannte Produktinformationsblatt, in Anlehnung an die Medizin von manchen auch „Beipackzettel" genannt. Frau Bundesministerin Aigner vom BMELV hat im Juli letzten Jahres erstmals ein solches Produktinformationsblatt vorgestellt. Wie bereits seit einiger Zeit in der Versicherungswirtschaft üblich, soll sich der Kunde auch bei Finanzprodukten künftig in komprimierter Form über die Eigenschaften, Risiken und Kosten einer jeden Anlage informieren können.

Die DSW befürwortet diesen Vorstoß. In einem ein- oder mehrseitigen Produktinformationsblatt können, wenn es gut gemacht ist, alle für eine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte dargestellt werden. Damit ist es dem ausführlichen Wertpapierprospekt, dessen Sprache in der Regel zu juristisch ausfällt und den der Kunde deshalb oftmals nicht liest, klar überlegen.

Schlecht ist jedoch aus unserer Sicht, dass sich die Kreditwirtschaft bei dem Produktinformationsblatt bislang nicht auf ein einheitliches Format einigen konnte. Soweit von einzelnen Häusern bereits Beipackzettel im Umlauf sind, unterscheiden sie sich in Aufbau und Inhalt deutlich. Dies wiederum erschwert die Vergleichbarkeit. Wir können deshalb an dieser Stelle nur an die beteiligten Verbände der Kreditwirtschaft appellieren, sich an einen Tisch zu setzen und sich auf einen einheitlichen Standard zu einigen. Solche Formatierungsfragen sollten aus unserer Sicht nicht vom Gesetzgeber geregelt werden müssen.

An anderer Stelle ist der Gesetzgeber allerdings bereits tätig geworden. Seit Januar 2010 müssen Wertpapierdienstleister über die Anlageberatung eines Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen. Dem Kunden wird auch explizit ein Anspruch auf Aushändigung eines Protokollexemplars eingeräumt.

Ob diese Protokollierungspflicht den Ablauf der Beratungsgespräche in der Praxis verändern wird, können wir noch nicht sagen. Dazu fehlen uns belastbare Feedbacks aus dem Mitgliederkreis. Auf der Habenseite steht, dass ein Beratungsgespräch eine klarere Struktur bekommt, wenn sich sein Ablauf an dem Protokoll orientiert. Andererseits ist auch eine kritische Mitwirkung des Kunden nötig. Wenn der Berater z. B. nicht oder nur sehr allgemein über die Kosten eines bestimmten Papiers oder über Kick-backs informiert hat, dann darf an der entsprechenden Stelle im Protokollbogen auch kein Kreuzchen gemacht werden. Dies gilt natürlich erst recht dann, wenn der Kunde das Protokoll unterschreiben und damit die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokollinhalts bestätigen soll. Sehr schnell hat der Anleger dann nämlich eine für ihn ungünstige Beweislage geschaffen.

Wir empfehlen Beratungsprotokolle, bei denen zu den einzelnen „Programmpunkten" der Aufklärung ergänzend eingetragen werden kann, worüber konkret gesprochen worden ist. So könnte bei den Anlagerisiken im Falle eines Zertifikates beispielsweise protokolliert werden, dass über „Bonitätsrisiko des Emittenten", „Fehlen einer Einlagensicherungs- oder Anlegerentschädigungseinrichtung", „eingeschränkte Handelbarkeit in extremen Marktphasen" etc. informiert wurde. Nur ein solches ausführliches Protokoll ermöglicht die spätere Überprüfung, ob die Bank ihren Aufklärungs- und ggf. Beratungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Es schafft damit Rechtssicherheit für beide Seiten, Bank und Kunde.

Auch bei den Verjährungsvorschriften für Ersatzansprüche aus fehlerhafter Wertpapierdienstleistung hat der Gesetzgeber – endlich – nachgebessert. Die von uns immer wieder als deutlich zu kurz kritisierte Verjährungsregel in § 37 a WpHG („drei Jahre ab Kauf") gilt seit September 2009 nicht mehr. Stattdessen richten sich derartige Ansprüche nunmehr nach dem allgemeinen Verjährungsrecht des BGB, d. h. drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Umständen, maximal aber 10 Jahre. Damit ist für die Bankkunden eine deutlich komfortablere verjährungsrechtliche Situation geschaffen, da sie nicht mehr zu Schnellschüssen gezwungen sind, wenn sie nicht in die Verjährungsfalle laufen wollen.

Für andere kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche, die für Privatanleger relevant sind, besteht aber weiter Handlungsbedarf. So verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung und solche wegen Verstoßes gegen die sogenannte ad hoc Publizität bereits nach einem Jahr ab Kenntnis des Geschädigten von der Unrichtigkeit/Unvollständigkeit des Prospekt bzw. von dem Verstoß gegen die ad hoc Pflicht, maximal in drei Jahren. Gerade der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist, wie die Fälle IKB und HRE gezeigt haben, nur schwierig zu bestimmen. Zumal die Unternehmen regelmäßig für sich in Anspruch nehmen, keine rechtlich relevanten Fehler begangen zu haben. Deshalb empfehlen wir auch bei diesen Anspruchsgrundlagen eine Angleichung an das allgemeine verjährungsrechtliche Regime des BGB.

Meine Damen und Herren,

ohne Zweifel hat der Gesetzgeber gerade im vergangenen Jahr angetrieben durch die Verwerfungen der Finanzkrise, das Lehman-Debakel und die massiven Verluste vieler Anleger die Kapitalmarktregeln an vielen Stellen verändert. Ich hatte die Protokollpflichten, die Produktinformationsblätter oder auch die veränderten Haftungs- und Verjährungsbedingungen angesprochen. Insgesamt wird einige Zeit ins Land gehen müssen, um exakt beurteilen zu können, ob die neuen Gesetze zielgenau treffen, in die richtige Richtung gehen oder ungewünschte Wirkungen entfalten. Insofern muss man allen Neuerungen eine angemessene Frist einräumen, um ihre Wirksamkeit richtig einschätzen zu können und gegebenenfalls Nachbesserungen anzustoßen.

Das heißt aber nicht, dass die von uns eingebrachten Forderungen etwa nach einer Vereinheitlichungen der Verjährungsfristen nicht trotzdem parallel angepackt werden sollten. Denn hier ist jetzt schon absehbar, dass dies für die Transparenz von Risiken und den Anlegerschutz ein weiterer Schritt nach vorne wäre.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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