DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2018

Teilnehmer seitens der DSW:

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer

Professor Dr. Gunther Friedl, Technische Universität München, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling

Christiane Hölz, DSW-Vergütungsexpertin

Jürgen Kurz, Pressesprecher

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

(Redner: Marc Tüngler)

Meine Damen und Herren,

auch ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung der aktuellen Vorstandsvergütungsstudie hier in Frankfurt begrüßen.

Wie schon in den vergangenen Jahren haben wir die Analyse gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling der Technischen Universität München durchgeführt, von dem ich Herrn Professor Friedl ganz herzlich begrüße.

Professor Friedl wird im Anschluss die Studienergebnisse im Detail vorstellen. Die Ergebnisse des internationalen Vergleichs wird unsere Vergütungsexpertin Christiane Hölz präsentieren.

Klar ist: Das Thema Vorstandsvergütung bleibt ein echter Dauerbrenner in der öffentlichen Diskussion. Nachdem lange die absoluten Höhen der Gehälter im Fokus standen, wird jetzt auch auf die Frage abgestellt, wie das Verhältnis zwischen Vorstandsgehalt und durchschnittlichem Mitarbeiterlohn aussieht.

Darüber ob diese auch als Vertikalität bezeichnete Kennzahl tatsächlich einen hohen Aussagewert hat, lässt sich sicher trefflich diskutieren. Schließlich kommt der Vorstand einer Gesellschaft, die vor allem gut bezahlte Akademiker in ihren Reihen hat, in aller Regel auf ein deutlich „besseres“ Verhältnis als der Chef eines Unternehmens, das z.B. eine große Zahl eher gering entlohnter Botenfahrer im Personalbestand hat – selbst dann, wenn die Vergütung des Vorstands der „Akademiker-AG“ absolut höher ausfallen sollte. Außerdem ist nicht immer klar, welche Arbeitnehmer eigentlich in den Vertikalitätsvergleich einbezogen werden sollten – ist es nur die deutsche Belegschaft oder doch die weltweite, betrachtet man die AG oder doch eher den Konzern?

Entscheidend ist mit Blick auf die Vertikalität nicht die absolute Höhe der Vergütung oder das Verhältnis zu einem Durchschnittsgehalt im Konzern, sondern vielmehr, wie die Entwicklung der Kennzahl auf der Zeitachse aussieht. Geht die Schere über die Jahre immer weiter auseinander oder reduziert sich der Quotient? Das ist relevant und sollte durchaus hinterfragt werden – von den Aufsichtsräten und auch den Aktionären. Aus Sicht der Aktionäre ist darüber hinaus aber vor allem entscheidend, ob die Vorstandsvergütung sich an der Leistung des jeweiligen Vorstands orientiert, also dem Prinzip „Pay for Performance“ folgt.

Dass die Kritik der Aktionäre an den Vergütungssystemen in diesem Jahr ein wenig gnädiger ausgefallen ist als im vergangenen Jahr, zeigen die Abstimmungsergebnisse bei den Unternehmen, die das Thema „Vorstandsvergütung“ auf der Agenda ihrer Hauptversammlungen hatten.

Zwar bleibt der Tagesordnungspunkt, wenn er denn auf der Agenda steht, nach wie vor umstritten und sorgt für rege Diskussionen. Und auch die Abstimmungsergebnisse gehören im Vergleich zu den anderen Tagesordnungspunkten im Durchschnitt immer noch zu den schlechtesten.

Eine Niederlage musste in diesem Jahr aber keine der DAX- und MDAX-Gesellschaft hinnehmen. Im vergangenen Jahr sah das noch anders aus. Da waren Merck, Munich Re und ProSiebenSat1 mit ihren Vergütungssystemen sang und klanglos durchgefallen. Bei SAP war der Aufsichtsrat in 2017 nur knapp einer Nichtentlastung entgangen, nachdem er auf die in der Hauptversammlung 2016 geäußerte, massive Kritik an der Vergütung der Vorstände nicht reagiert hatte.

2018 stand das Thema Vorstandsvergütung bei insgesamt acht DAX-Unternehmen auf den Tagesordnungen. Immerhin drei der AGs konnten über 90 Prozent des anwesenden Kapitals überzeugen. Das waren drei der Problemfälle des vergangenen Jahres. Diese haben offenbar die im Vorjahr auf der HV geäußerte Kritik ihrer Aktionäre ernst genommen und am Vergütungssystem oder in Sachen Transparenz nachgebessert. Adidas, BASF, BMW und Fresenius erzielten dagegen wenig überzeugende Abstimmungsergebnisse.

DAX30 (Ja-Stimmen zu HV-Tagesordnungspunkt Vorstandsvergütung)

Adidas

70,18 Prozent

BASF

79,57 Prozent

BMW

78,69 Prozent

Deutsche Post

88,56 Prozent

Fresenius

62,99 Prozent

Merck

92,73 Prozent

Munich Re

92,03 Prozent

SAP

90,05 Prozent

Im MDAX stand bei 13 Gesellschaften das Vergütungssystem auf der Tagesordnung der Hauptversammlung. Fünf Unternehmen mussten ein Ergebnis von unter 70 Prozent hinnehmen, was schon ein deutlicher Hinweis auf eine gewisse Unzufriedenheit der Anteilseigner mit den jeweiligen Vergütungsmodellen ist.

Die Aurubis AG ist mit einer Zustimmungsquote von gerade einmal rund 56 Prozent nur ziemlich knapp an einer Niederlage vorbeigeschrammt. Die von ProSiebenSat1 vorgenommenen Änderungen wurden dagegen offenbar von den Aktionären goutiert, sie erhielten eine Zustimmung von rund 93 Prozent nachdem das Vergütungssystem im vergangenen Jahr noch von knapp 67 Prozent abgelehnt worden war.

Ein Sonderfall stellt die Axel Springer SE dar, die nicht etwa über ein Vergütungssystem oder eine Vergütungspolitik abstimmen ließ, sondern über das Recht, weiterhin auf eine Veröffentlichung der individualisierten Vorstandsvergütung verzichten zu dürfen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse überrascht das zustimmenden Ergebnis nicht. Am Ende wird das Unternehmen sich damit aber nur Zeit gekauft haben. Denn mit der Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht, die bis spätestens Juni 2019 erfolgt sein muss, fällt die Möglichkeit weg, die individuelle Offenlegung mittels eines sogenannten „Opt-Out“-Beschlusses der Hauptversammlung zu verhindern.

MDAX (Ja-Stimmen zu HV-Tagesordnungspunkt Vorstandsvergütung)

Aurubis

55,90 Prozent

Axel Springer*

86,09 Prozent

Deutsche Euroshop

87,43 Prozent

Deutsche Pfandbriefbank

66,97 Prozent

K+S

92,28 Prozent

Krones

79,64 Prozent

LEG Immobilien

64,95 Prozent

Metro

83,18 Prozent

MTU

91,02 Prozent

Norma Group

60,74 Prozent

ProSiebenSat1

93,05 Prozent

TAG Immobilien

77,52 Prozent

Zalando

69,12 Prozent

*Abstimmung, um auch weiterhin Vorstandsgehälter nicht individualisiert ausweisen zu müssen

Nun aber genug der Vorrede und zu den Ergebnissen der Vorstandsvergütungsstudie. Ohne Herrn Professor Friedl zu weit vorzugreifen, will ich ein paar Daten nennen.

Insgesamt gibt es über die beiden analysierten Indizes DAX30 und MDAX hinweg drei Vorstandschefs, die die 10-Millionen-Euro-Grenze überschreiten. Das ist zum einen SAP-Chef Bill McDermott, der wie schon im vergangenen Jahr an der Spitze des DAX30-Rankings liegt. Ebenfalls mehr als 10 Millionen Euro betrug die Vorstandsvergütung des mittlerweile Ex-VW-Chefs Matthias Müller, der damit – genau wie im letzten Jahr – den zweiten Platz im DAX einnimmt. Der dritte im Bunde der Über-10-Millionen-CEOs ist Oliver Samwer von Rocket Internet. Das Unternehmen, das erst seit März 2018 im MDAX vertreten ist, hat also nicht nur die Spitzenposition im eigenen Index erreicht, sondern belegt mit Herrn Samwer auch gleich Platz zwei in der indexüberschreitenden Betrachtung. Wobei wir es hier – so viel sei im Vorgriff auf Herrn Professor Friedl noch gesagt – mit einem weiteren Gehaltsgeheimniskrämer zu tun haben. Genau wie Axel Springer verhindert auch Rocket Internet die individualisierte Veröffentlichung der Vorstandsgehälter mittels Opt-Out.

Interessant ist auch die Tatsache, dass die Vorstandschefs der drei deutschen Autokonzerne die Plätze zwei, drei und vier im DAX-Ranking belegen. Ein durchaus überraschendes Ergebnis, wenn man sich die aktuellen Probleme der Branche ansieht. 

Zum Schluss möchte ich noch auf vier Punkte eingehen, die der DSW im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung abseits unserer Studie sehr wichtig sind. Zum einen geht es dabei um die Möglichkeit des Aufsichtsrats, im Fall der Fälle bereits gezahlte, variable Vergütungsbestandteile wieder zurückzufordern. Mit sogenannten Claw-Back-Regelungen in den Vorstandsverträgen ist es möglich, das Kontrollgremium in eine entsprechend starke Position zu bringen.

Lassen Sie mich dies ganz klar in einer Forderung formulieren: Solche Regelungen gehören in jeden neu abgeschlossenen Vorstandsvertrag. Dies sollten die Aufsichtsräte schon aus Eigenschutz durchsetzen. Könnten sie doch im Krisenfall selber in die Haftung geraten, wenn auf eine solche Klausel verzichtet wurde.

Zweiter Punkt sind die oft allzu auskömmlichen Pensionsregelungen für Vorstände. Nicht nur, dass in diesem, für die Unternehmen und damit für die Aktionäre oft mit nur schwer kalkulierbaren Risiken versehenen Bereich die Transparenz immer noch zu wünschen übrig lässt. Es ist grundsätzlich die Frage zu stellen, ob Vorstände ihre Altersvorsorge nicht selbst organisieren sollten. Eine Frage, die die DSW eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Die einseitige Belastung der Unternehmen durch intransparente und umfangreiche Pensionszusagen gehört nicht mehr in das Repertoire moderner Vergütungssysteme.

Zudem gehören Pensionen klar der fixen Vergütung zugeordnet, egal auf welcher Grundlage bzw. aufgrund welches Systems sie gewährt werden. Ein Denkfehler, der uns bei der DSW schon lange umtreibt.

Ein dritter Punkt ist ein topaktueller: Wer soll bei der Vergütung der Manager am Steuer sitzen? Die Aktionäre, die über ein verbindliches Votum über die Vergütungssysteme abstimmen oder soll es in unserem System der Aufsichtsrat sein, der bestimmt.

Der Reflex eines Anlegervertreters ist in solchen Fragen eigentlich immer, dass die Aktionäre die Power und Kompetenz haben sollten, zu entscheiden. Allerdings sehen wir das bei der Vergütung ein wenig anders. Das Thema Vorstandsvergütung ist höchstkomplex und das entscheidende Instrument der Aufsichtsräte, den Vorstand zu steuern, zu motivieren und auch langfristige Anreize zu schaffen, die einen nachhaltigen Unternehmenserfolg fördern. Nimmt man dem Aufsichtsrat diese Möglichkeit, würde das ausgewogene Verhältnis des geschäftsführenden Organs zu dessen Aufsichtsorgan zulasten des Aufsichtsrates ins Ungleichgewicht gebracht.

Und als vierten und letzten Punkt liegt der DSW und liegt mir ganz persönlich besonders daran, dass wir die Vergütungssysteme deutlich entschlacken, vereinfachen und verständlicher darstellen. Bereits die Sprache der Vergütungsberichte ist nicht die der Aktionäre. Wer hier sein Vergütungssystem nicht deutlich abrüstet und zugleich für Nachvollziehbarkeit sorgt, wird zukünftig noch mehr Ärger mit seinen Aktionären bekommen – und das zu Recht.

Damit übergebe ich aber das Wort an Herrn Professor Friedl, der nun die detaillierten Untersuchungsergebnisse der Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

 

(Redner: Professor Dr. Gunther Friedl)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Vorstandsgehälter der DAX 30 Unternehmen sind im letzten Jahr wieder etwas stärker gestiegen. Im Durchschnitt ist die Vergütung um 4,5% gewachsen. Damit liegt der Anstieg oberhalb des Anstiegs der Bruttolöhne und –gehälter in Deutschland. Diese sind nämlich nur um 2,5% gewachsen. Der Trend der beiden vorausgegangenen Jahre hat sich damit gedreht. Denn da konnten wir noch ein langsameres Wachstum beobachten. Dieses Ergebnis schlägt sich auch in der Spreizung der Vorstandsgehälter und der Gehälter der normalen Mitarbeiter der DAX 30 Unternehmen nieder. Die Vorstände haben 2017 das 52-fache ihrer Mitarbeiter verdient. Im Jahr zuvor war es noch das 50-fache.

Die deutliche Gehaltssteigerung bei den DAX-Vorständen geht einher mit einer massiven Zunahme der operativen Gewinne. Sie legten wie schon im Vorjahr um etwa ein Viertel von 119 auf 148 Milliarden Euro zu. Und auch für den DAX war 2017 wieder ein gutes Jahr. Er stieg im Jahresvergleich um 11%. Daher ist der deutliche Anstieg der DAX-Chefgehälter wenig überraschend. Und trotz einem durchschnittlichen Vorstandsgehalt von 3,6 Millionen Euro macht die Summe aller Vorstandsgehälter im DAX nur 4,7 Promille der Gewinne aus.

Bemerkenswert sind aber Veränderungen bei der Struktur der Vergütung, die sich aus den drei Bestandteilen Fixvergütung, variable Vergütung und aktienkursbasierte Vergütung zusammensetzt. Am stärksten gestiegen ist die aktienkursorientierte Vergütung. Sie nahm um 5,6% zu und macht inzwischen 27,2% der Gesamtvergütung aus. Diesen Trend halten wir für richtig, weil der Aktienkurs die langfristige Wertentwicklung eines Unternehmens am besten widerspiegelt. Etwas weniger Verständnis haben wir für den starken Anstieg der Fixvergütung. Diese nahm um 5,7% zu und dafür haben wir angesichts des Gehaltsniveaus keinen nachvollziehbaren Grund finden können. Die Fixvergütung trägt 31,4% zur Gesamtvergütung bei. Die variablen Boni sind mit 2,9% am schwächsten gewachsen, machen aber mit 41,4% den Löwenanteil der Vergütung aus.

Spitzenreiter bei der Vergütung ist wie schon im Vorjahr das derzeit wertvollste deutsche Unternehmen SAP. Mit durchschnittlich 5,7 Millionen Euro je Vorstandsmitglied lag dort die Vergütung knapp über der von Volkswagen, wo die Vorstände im Schnitt 5,6 Millionen Euro verdienten. Dort gab es 2017 zwar hohe Gewinne, aber eben auch erhebliche Probleme, so dass dieses Gehaltsniveau überrascht.

Den stärksten Anstieg der Vergütung beobachteten wir bei der Lufthansa. Dort stieg die Vergütung um 42,5% gegenüber dem Vorjahr. Die Vorstände von BASF, Continental und Volkswagen durften sich über einen Anstieg von jeweils knapp 20% freuen.

Es gab aber auch Rückgänge. Jeweils mehr als 10% Gehaltsrückgang mussten die Vorstände der Deutschen Börse, der Munich RE und von Bayer hinnehmen. Die gute Nachricht ist, dass wir bei den Vergütungen im DAX tatsächlich starke Schwankungen beobachten können, und dass diese Schwankungen in den meisten Fällen durch Veränderungen der Unternehmensperformance erklärt werden können.

In diesem Jahr haben wir erstmals Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen und zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass männliche Vorstände mit durchschnittlich 3,7 Millionen Euro deutlich mehr als ihre weiblichen Kolleginnen verdienen, die auf 3,0 Millionen Euro kommen. Dieser Unterschied ist aber unseres Erachtens kein Indiz für den sogenannten Gender-Pay-Gap, sondern lässt sich durch die unterschiedlichen Funktionen und Unternehmen erklären. So gibt es nach wie vor in den DAX-Unternehmen keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende, und diese verdienen bekanntlich mehr als die übrigen Vorstände.

Interessant sind auch unsere Ergebnisse im Hinblick auf die Nationalität. Nicht-Deutsche Vorstandsmitglieder verdienen mit durchschnittlich 4,0 Millionen Euro deutlich mehr als deren deutsche Kolleginnen und Kollegen, die auf 3,4 Millionen Euro kommen.

Die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen ist im Gegensatz zu manchem MDAX-Unternehmen insgesamt auf einem sehr hohen Niveau. Die meisten DAX-Unternehmen verwenden die Mustertabellen, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Anwendung empfiehlt. Auch die Pensionen der DAX-Vorstände sind inzwischen klarer dargestellt. Der durchschnittliche jährliche Wert der Pensionszusagen für die DAX-Vorstandsvorsitzenden ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, und zwar von 610 Tausend Euro auf 662 Tausend Euro. Dabei gibt es eine hohe Schwankungsbreite, die zwischen 130 Tausend Euro und 2,8 Millionen Euro liegt. Wichtig dabei ist, dass wir diese Werte nicht bei der Gesamtvergütung berücksichtigt haben, sie also die von uns berechnete Vergütung noch weiter erhöhen.

Lassen Sie mich noch zu einigen interessanten Einzelergebnissen unserer Studie kommen. Der Bestverdiener unter den Vorstandsvorsitzenden im DAX war wie bereits im Vorjahr Bill McDermott von SAP mit einer Gesamtvergütung von 12,9 Mio. Euro. Damit hat er zum zweiten Mal die 10 Millionen Schallmauer durchbrochen. Zweiter wurde ebenfalls wie im Vorjahr aber vermutlich zum letzten Mal Matthias Müller von Volkswagen mit 10,1 Mio. Euro. Erstmals Dritter wurde Harald Krüger von BMW mit 8,4 Mio. Euro. Im Schnitt erhielten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen 5,8 Mio. Euro und damit deutlich mehr als im Vorjahr und vor allem deutlich mehr als ihre Vorstandskollegen, deren durchschnittliche Vergütung sich auf 3,2 Mio. Euro belief.

Meine Damen und Herren,

noch brummt die deutsche Wirtschaft, die Gewinne der größten deutschen Unternehmen sprudeln und wir haben trotz großer Veränderungen in einzelnen Branchen insgesamt eine sehr gute Situation. Ich halte die DAX-Unternehmen insgesamt für sehr gut geführt, und ich halte die Veränderungen in der Vergütung, die wir in den letzten Jahren beobachtet haben, für insgesamt angemessen. Im Jahresschnitt hat die Vorstandsvergütung im DAX in den letzten zehn Jahren um weniger als zwei Prozent zugenommen.

Das hohe Niveau der Vergütung lässt sich mit der hohen Verantwortung für im Schnitt mehr als 100.000 Beschäftigte und oft ein Vielfaches bei den Zulieferern erklären. Wir wollen, dass unsere Vorstände unternehmerische Verantwortung übernehmen, um im harten internationalen Wettbewerb bei einer Vielzahl von weltweiten Unsicherheiten ihre Unternehmen auf einem profitablen Kurs zu halten. Gleichzeitig darf in der Gesellschaft aber natürlich nicht der Eindruck entstehen, dass Vorstände langfristigen Werterhalt kurzfristigen Renditezielen opfern und dabei ihren eigenen Vorteil im Blick haben.

Ich glaube, dass wir mit unserer Studie dazu beitragen, nicht nur die Vergütung, sondern auch die Leistung von Vorstandsmitgliedern transparenter zu machen und damit besser verständlich zu machen. Wir werden immer Einzelfälle erleben, die aus meiner Sicht berechtigte Kritik hervorrufen. Ich bin aber auch der Meinung, dass das Gesamtsystem der Corporate Governance in Deutschland zur Zeit gut funktioniert.

 

 

(Rednerin: Christiane Hölz)

Vielen Dank Herr Professor Friedl,

meine Damen und Herren,

nach diesem ausführlichen Blick nach Deutschland kommen wir jetzt zu den Zahlen im internationalen Vergleich.

Untersucht haben wir dafür jeweils die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der Unternehmen in den Leitindizes Dow Jones Industrial Average (USA), CAC40 (Frankreich) und SMI (Schweiz) sowie die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der nicht in Deutschland ansässigen EuroStoxx 50-Unternehmen.

Analysiert wurden das Grundgehalt, die variable Barvergütung sowie die aktienkursbasierten Vergütungskomponenten. Pensions- und sonstige Vorsorgeleistungen haben wir ebenso unberücksichtigt gelassen wie Leistungen, die bei Wahrnehmung einer – in Deutschland aufgrund des zweistufigen Boardsystems unbekannten – Doppelfunktion von CEO und Chairman für die Aufsichtsfunktion als Chairman gezahlt wurden. Beträge in Fremdwährungen haben wir mit dem Jahresdurchschnittskurs 2017 in Euro umgerechnet.

Als Fazit lässt sich sagen:

Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen werden international durchaus wettbewerbsfähig aber nicht ungewöhnlich hoch vergütet.

Ihre durchschnittliche Gesamtvergütung von 5,8 Millionen Euro liegt höher als die ihrer französischen Kollegen (4,9 Millionen Euro) und weiterhin, wenn auch nur noch knapp, unterhalb der der CEOs aus der Schweiz (5,9 Millionen Euro). Die von den im EuroStoxx 50 notierten Gesellschaften (ex-DE) gewährte Durchschnittsvergütung von 5,5 Millionen Euro überschreiten die DAX-Vorstände dagegen.

In den USA ist die durchschnittliche Vergütung der CEOs im DJIA gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Sie liegt mit 16,7 Millionen Euro (2016: 17,1 Millionen Euro) aber immer noch knapp dreimal so hoch wie die durchschnittliche Vergütung im DAX.

Die Analyse der Struktur der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden im internationalen Vergleich zeigt, dass die variable Barvergütung in Deutschland weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert hat, als in den anderen Ländern: Während hierzulande rund 43 Prozent der Gesamtvergütung als variable Barvergütung gewährt werden, macht diese Vergütungskomponente in Frankreich rund 31 Prozent, in der Schweiz gut 26 Prozent und in den USA lediglich gut 24 Prozent der Gesamtvergütung aus. Im EuroStoxx 50 (ex-DE) liegt der Anteil der variablen Barvergütung bei knapp 32 Prozent.

Insbesondere in den USA griffen Unternehmen auch im Geschäftsjahr 2017 bei der Vorstandsvergütung verstärkt zu aktienkursbasierten Elementen, die dort fast zwei Drittel der Gesamtvergütung ausmachen. Die Festvergütung beträgt in den USA dagegen nur noch 11 Prozent der Gesamtvergütung, in den anderen von uns untersuchten Indizes liegt sie zwischen 24 Prozent (CAC40) und 31 Prozent (SMI).

Die höchste Gesamtvergütung in Europa über die von uns untersuchten Indizes hinweg erhielt mit gut 13,5 Millionen Euro der Vorstandsvorsitzende des belgischen Getränkegiganten AB InBev, Carlos Brito. Auf Platz zwei folgte mit 13 Millionen Euro Severin Schwan, CEO von Roche. SAP-Chef Bill McDermott landete im europäischen Vergleich immerhin auf dem vierten Rang.

Im DJIA erhielt Disney-Boss Robert Iger mit 32 Millionen Euro bzw. 36,3 Millionen US-Dollar die höchste Vergütung. Iger rangierte mit einem ähnlich hohen Gehalt im letzten Jahr in den USA noch hinter Nike-CEO Mark G. Parker auf Rang zwei. Parker ist mittlerweile auf Platz 26 abgerutscht. Nach 43 Millionen für das Geschäftsjahr 2016 ist seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 auf 12,2 Millionen Euro gefallen.

Die zweithöchste Vergütung im DJIA erhielt mit 25 Millionen Euro James Dimon, CEO von JPMorgan Chase. Ian Read, Chef von Pfizer, wurde für 2017 mit insgesamt 23,2 Millionen Euro am dritthöchsten vergütet.

28 der 30 CEOs im DJIA lagen im letzten Geschäftsjahr oberhalb der 10-Millionen-Euro-Grenze. Nur die CEOs von Coca-Cola und General Electric mussten sich mit Gesamtvergütungen unterhalb von 10 Millionen Euro zufriedengeben.

Herr Tüngler hat zu Beginn bereits das Thema Transparenz bei der Vorstandsvergütung angesprochen. Wenn wir die deutschen Vergütungsberichte mit denen aus den von uns untersuchten Ländern vergleichen zeigt sich, dass sich hierzulande die Darstellung der Vergütungssysteme in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat und im Vergleich zu anderen (europäischen) Ländern auf einem vergleichsweise hohen Niveau liegt.

In den USA, Spanien und Frankreich beispielsweise bestehen Veröffentlichungsvorgaben von Seiten der Aufsichtsbehörden für eine standardisierte Darstellung der Vergütungen. Dies erleichtert Aktionären die Vergleichbarkeit, zumindest innerhalb eines Landes.

Demgegenüber sind beispielsweise die Angaben zu den aktienkursbasierten Vergütungsbestandteilen der Boardmitglieder des belgischen Unternehmens AB InBev im Vergütungsbericht nicht ausreichend, um ihren Wert zum Zeitpunkt der Gewährung ohne Weiteres zu ermitteln. Vorgaben für eine einheitliche Darstellung fehlen in Belgien ebenso wie in der Mehrzahl der anderen europäischen Mitgliedsstaaten.

Die EU Kommission erarbeitet derzeit Richtlinien für eine europaweit einheitliche Darstellung der Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsräten, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten werden. Hier fordert die DSW die EU-Kommission auf, diese einmalige Möglichkeit zu nutzen und ein einheitlich hohes Niveau bei der Darstellung der Vergütungsberichte zu gewährleisten - damit die Vergütungen der Vorstände den Aktionären endlich europaweit verständlich und nachvollziehbar präsentiert werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.