Die Hauptversammlung in und nach Corona-Zeiten - DSW-Watchlist 2021

Teilnehmer:

Jella Benner-Heinacher, stv. DSW-Hauptgeschäftsführerin 

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer

 

Es gilt das gesprochene Wort

(Rednerin: Jella Benner-Heinacher)

Das Corona-Notstandsgesetz hat die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften – zumindest vorübergehend – massiv verändert. Nun war es mit Blick auf die Pandemie nachvollziehbar und unvermeidbar, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Aktionärstreffen rein virtuell zu veranstalten. Dass dafür die Aktionärsrechte derart stark zurückgefahren wurden, war mit Blick auf die zunächst vorgesehene zeitliche Begrenzung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 zwar schmerzhaft aber hinnehmbar. Das Gesetz gibt den Unternehmen sehr viel Freiheit in der Umsetzung und dies ohne ernsthafte Sanktionsmöglichkeit seitens der Aktionäre. Ein Auskunftsrecht gemäß Paragraph 131 Aktiengesetz (AktG) ist nicht vorgesehen. Auch ein Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung wird nicht im Gesetz genannt. Gleiches gilt für das Rederecht der Anteilseigner.

Schon deutlich weniger Verständnis hatte die DSW für die weitgehende Verlängerung dieser Ausnahmeregelungen per Verordnung. Hier hatten wir eigentlich ein klares Plus an Aktionärsrechten erwartet.

Zwar wurde das Regime zumindest für die Aktionärstreffen, die nach dem 28. Februar 2021 stattfinden, etwas härter. So können Anteilseigner ihre Fragen nun bis einen Tag vor der Hauptversammlung einreichen, statt wie 2020 bis zwei Tage davor. Zudem kann die Verwaltung nicht mehr entscheiden, welche der Fragen sie beantworten will und welche nicht. Auch das Antragsrecht funktioniert wieder halbwegs „normal“. Das sind zwar auf den ersten Blick Verbesserungen, am Ende bleibt es aber eher Kosmetik. So bringt der eine Tag mehr, was die Einreichung von Fragen angeht, vor allem Mehrarbeit für die AGs aber kaum einen echten Mehrwert für die Aktionäre.

Die DSW hätte sich gewünscht, dass Informationsrechte gestärkt, Interaktion auf den Hauptversammlungen ermöglicht und Prozesse aktionärsfreundlich gestaltet werden. Das ist aber leider nicht geschehen.

Nun können die Unternehmen unabhängig vom Gesetz natürlich von sich aus für mehr Aktionärsrechte sorgen. Die Notstandsgesetze definieren schließlich lediglich einen Mindeststandard. Bisher war das Interesse aber nicht sehr ausgeprägt.

Immerhin gab es bereits 2020 etwa die Deutsche Bank, die die Reden von Vorstand und Aufsichtsrat im Vorfeld veröffentlichte und über ein Aktionärsportal weitere Informationen zugänglich machte.

Auch in diesem Jahr gibt es ein paar Positivbeispiele von Gesellschaften, die Videobeiträge und auch die Möglichkeit von (Nach-)Fragen während der Hauptversammlung einräumen.

So werden es beispielsweise die Bayer AG und auch die Henkel KGaA sowie Sartorius sein, die Nachfragen im Wege der elektronischen Kommunikation während der Hauptversammlung möglich machen und Videostatements der Aktionäre/Aktionärsvertreter zulassen.

Dies sind durchaus positive Signale, die zeigen, wie eine mögliche Zukunft der virtuellen HV aussehen könnte. Die Unternehmen sind gut beraten, die Interaktion mit ihren Shareholdern und damit mit ihren Eigentümern auch im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Alles andere wirkt kontraproduktiv und wird den Unmut der Eigentümer wecken.

Doch leider war der Start der HV-Saison 2021 weniger ermutigend. Mit ThyssenKrupp und Siemens halten gleich zwei große Konzerne ihre Aktionärstreffen aufgrund gebrochener Geschäftsjahre bereits in den ersten Wochen des Jahres ab. Es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, wenn diese Gesellschaften, die 2020 noch klassische Präsenzveranstaltungen abhalten konnten, etwa beim Fragerecht der Anteilseigner in die virtuelle HV hinein eine aktionärsfreundlichere Linie umgesetzt hätten, als es die Covid-Sonderregelungen ermöglichen. Das war leider nicht der Fall. Stattdessen zogen sich die Gesellschaften auf die vorgegebenen Mindeststandard zurück.

Das eigentliche Bedenkliche sind aber nicht die einzelnen Unternehmen und wie sie die Covid-Regelungen auslegen, sondern das sind die spürbaren Bestrebungen von Teilen der Wirtschaft, die virtuelle Hauptversammlung in der aktuellen, aktionärsunfreundlichen Form über das Ende der Pandemie hinaus beizubehalten. Für Vorstände und Aufsichtsräte ist das sicher eine verlockende Vorstellung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Redner: Marc Tüngler)

Vielen Dank, Frau Benner-Heinacher.

Wenn ich den Ball hier gleich aufnehmen darf: Der Gedanke mag für den ein oder anderen im Management verlockend sein, die DSW wird aber alles daransetzen, dass es genau dazu nicht kommt. Entsprechend frühzeitig haben wir begonnen, hier aktiv gegenzusteuern.

Lassen Sie mich das an zwei Beispielen kurz erläutern:

Für die virtuelle HV der Deutschen Telekom, die am 1. April 2021 stattfindet, haben wir eine Erweiterung der Tagesordnung durchgesetzt. Auf der Hauptversammlung wird nun zusätzlich eine Satzungsänderung zur Abstimmung stehen, die dafür sorgen soll, dass den Aktionären auch dann ein Auskunftsrecht nach Maßgabe des Aktiengesetzes sowie ein Rederecht eingeräumt wird, wenn die Veranstaltung rein virtuell stattfindet.

Das Auskunft- und Fragerecht soll dabei nicht nur auf Nachfragen im engeren Sinne beschränkt werden, sondern auch Fragen von Aktionären zulassen, die im Vorfeld keine eingereicht haben, und zudem neue Themen betreffen. Natürlich kann der Versammlungsleiter hier analog zur Präsenz-HV das Auskunfts- und Rederecht der Aktionäre nach pflichtgemäßem Ermessen auch in einer virtuellen HV einschränken, sofern ansonsten ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht sichergestellt werden kann.

Zahlreiche institutionelle Investoren haben bereits zugesagt, unseren Antrag zu unterstützen, um dieses klare Signal nach außen auch zu dokumentieren.

Besonders erfreulich ist, dass etliche Stimmrechtsberatungsunternehmen, darunter mit ISS einer der einflussreichten Stimmrechtsberater weltweit, ihren Kunden, also insbesondere institutionelle Investoren, ebenfalls die Unterstützung unseres Antrages empfehlen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir den Bund als Großaktionär der Deutschen Telekom sowie dessen Vertreter im Aufsichtsrat auf, den DSW-Antrag ebenfalls zu unterstützen. Das wäre ein starkes politisches Signal für den Schutz der Aktionärsrechte in Deutschland.

Bereits im letzten Jahr sind wir bei der Axel Springer SE den Klageweg gegangen, um unter dem Corona-Deckmantel eingeschränkte Aktionärsrechte zu schützen.

Die Axel Springer SE hatte ihre Anteilseigner für den 26. November 2020 zur ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die als reine Online-Veranstaltung stattfand. Das wäre in Zeiten von Corona nichts Besonderes, wenn in der Tagesordnung nicht unter Punkt 9 eine Beschlussfassung über ein sogenanntes Squeeze Out, also den zwangsweisen Rauswurf der noch verbliebenen freien Aktionäre, vorgesehen gewesen wäre. Eine Begründung, warum ein solcher Squeeze-Out-Beschluss zu diesem Zeitpunkt notwendig sei, gab es nicht. Ausdrücklich hingewiesen wurde dagegen darauf, dass den Aktionären während der virtuellen HV kein Auskunftsrecht gemäß Paragraph 131 Aktiengesetz zusteht.

Interessant dabei: Selbst seitens der Axel Springer SE wurden offenbar lange keine zwingenden Gründe gesehen, die es erforderlich gemacht hätten, diesen Beschluss möglichst schnell umzusetzen. So hatte das Unternehmen 2020 zunächst zu einer klassischen Präsenz-HV eingeladen, in deren Tagesordnung ein Squeeze Out-Beschluss mit keinem Wort erwähnt wurde. Nachdem diese Veranstaltung mit Hinweis auf die Pandemie abgesagt worden war, folgte die Einladung zu einer rein virtuellen Hauptversammlung für den 17. Juni 2020. In der Tagesordnung zu dieser, ohne Angabe von Gründen dann ebenfalls abgesagten HV, war erneut kein Squeeze-Out-Beschluss vorgesehen. Dieser tauchte erst in der Einladung zu der HV auf, die dann am 26. November 2020 unter massiver Einschränkung der Aktionärsrechte durchgeführt wurde.

Da das aus unserer Sicht eine unrechtmäßige Umsetzung der COVID-19-Gesetzgebung ist, haben wir rechtliche Schritte eingeleitet. Nicht umsonst hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht explizit darauf hingewiesen, dass die gemäß der COVID-19-Gesetzgebung erfolgten massiven Eingriffe in die Aktionärsrechte nur insoweit gerechtfertigt sind, wie die Corona-Pandemie dies zwingend notwendig erscheinen lasse. Dies gilt für einen Squeeze Out-Beschluss nochmals besonders.

Nun geht es darum, gerichtlich zu klären, ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen – und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen.

Damit übergebe ich das Wort wieder an meine Kollegin Frau Benner-Heinacher.

(Rednerin: Jella Benner-Heinacher)

Vielen Dank Herr Tüngler.

Natürlich gibt es neben diesen übergeordneten Fragestellungen auch wieder die klassischen HV-Themenschwerpunkte:

1. Die Dividende

Beim Thema Dividenden mussten die Aktionäre im letzten Jahr teilweise schmerzhafte Einschnitte verkraften. Umso wichtiger ist es, dass die Verwaltungen den Aktionären erklären, wie die Auswirkungen der Corona-Krise auf die weitere Dividendenstrategie wirken wird. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Dividendenhöhe und der Dividendenstrategie steht ein weiteres Tool, das in den letzten Monaten immer stärker angekündigt und genutzt wurde: Aktienrückkaufprogramme. Auch hier sind Vorstand und Aufsichtsrat aufgerufen, eine klare Strategie vorzulegen, wie die Aktionärsvergütung zwischen Dividenden und Aktienrückkäufen aufgeteilt wird.

2. Strategische Aufstellung, Spin-Offs, IPOs

Nachdem wir in den letzten Jahren verschiedene Spin-Offs gesehen haben, ist davon auszugehen, dass es nunmehr vermehrt zu Neuemissionen kommen wird. Allein die hohen Bewertungen machen dies wahrscheinlich und so kann neben einem Spin-Off auch die Option attraktiv sein, eine Tochtergesellschaft oder eine Beteiligung via IPO an die Börse zu bringen. Dabei wird es für die Aktionäre darum gehen, zu verstehen, welchen Mehrwert derartige Transaktionen für die Bestandsaktionäre aufweisen.

3. Der Brexit

Nachdem der Brexit vollzogen ist, sollten Unternehmen konkret erläutern, wie dies auf ihre zukünftige Ergebnissituation wirkt, welcher Umsatz- / Ergebnisanteil von den Veränderungen betroffen sein wird und wie – wenn notwendig – die Gegenmaßnahmen aussehen, die ergriffen wurden, um mögliche Ergebnisausfälle zu kompensieren.

4. Die Digitalisierung

Die Corona-Pandemie hat auf die Digitalisierung vieler Unternehmen wie ein Katalysator gewirkt. Dabei geht es um die Themen digitale Produkte, digitales Arbeiten, digitale Prozesse und digitales Mindset. In allen Bereich sollten die Unternehmen deutlich „aufgerüstet“ haben. Jede Schwäche beim Thema Digitalisierung, wird zu intensiven Fragen führen.

5. Nachhaltigkeit

Nachdem das Thema Nachhaltigkeit bereits in den letzten Jahren ganz oben auf der Themenliste stand, wird es in diesem Jahr und in den Folgejahren eine noch größere Kraft entfalten. So ist zu erkennen, dass auch „Mainstream-Investoren“ zunehmend auf Umwelt, Soziales und Governance-Aspekte achten. Zugleich bewegen sich klassische Nachhaltigkeitsinvestoren stärker in die Mitte und legen mehr Wert auf Governance-Themen. Gleichzeitig müssen die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle der neuen Taxonomie anpassen. In diesem Zusammenhang möchten Aktionäre wissen, in welchem Umfang und in welcher Weise dies erfolgen wird. Nachhaltigkeit ist eben nicht mehr nur ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements, sondern inzwischen auch entscheidend für die Strategie der Unternehmen. Deshalb wollen Aktionäre wissen, welche Geschäfte zukünftig aufgrund der nachhaltigen Unternehmensstrategie nicht oder nicht mehr in der bisherigen Art und Weise umgesetzt werden können. Es geht also um die Veränderung der Geschäftsmodelle, um eine Veränderung des jeweiligen Risikoprofils und vielleicht sogar eine neue Equity Story.

6. Die Vorstandsvergütung

Der Weg von der Nachhaltigkeit zur Vorstandsvergütung ist in dieser Hauptversammlungssaison so kurz wie nie zuvor. So sind alle Vorstandsvergütungssysteme – sofern dies noch nicht passiert ist – an das ARUG II anzugleichen und zu aktualisieren. Im Kern wird es dabei darum gehen, die langfristige Vergütungskomponente mit Nachhaltigkeitsfaktoren zu verknüpfen. Entscheidend wird es darauf ankommen, dass der Aufsichtsrat seine Hausaufgaben schon in den letzten Jahren gemacht hat und ihm verschiedene nachhaltige KPIs zur Verfügung stehen, an denen er unabhängig von der Vorstandsvergütung bereits gemessen hat, wie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen gelebt wird. Diese Erkenntnisse sind nun in das Vergütungssystem zu überführen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass auch die Vergütung des Managements die nachhaltigen Kriterien beinhaltet, die für das Unternehmen relevant sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Redner: Marc Tüngler)

 Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich nun zum zweiten Block unserer Pressekonferenz kommen:

Der DSW-Watchlist, in der wir ja nun bereits seit vielen Jahren die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfassen, die mindestens über eine fünfjährige Kurshistorie verfügen und im CDax der Deutschen Börse notiert sind.

Für die Wertung wird die Kursentwicklung über drei verschiedene Zeiträume hinweg verglichen. Und da bei der Betrachtung das Augenmerk vor allem auf der längerfristigen Entwicklung liegt, geht der Fünfjahreszeitraum mit der höchsten und der Einjahreszeitraum mit der geringsten Gewichtung in das Endergebnis ein. Verglichen wurde immer der Kurs zu Beginn des jeweiligen Zeitraums mit dem Jahresschlusskurs 2020.

Für die schlechteste Entwicklung im Fünfjahreszeitraum gibt es minus 500 Punkte. Im Dreijahreszeitraum sind minus 300 Punkte zu verkraften und für das schlechteste Unternehmen über ein Jahr gibt es immer noch minus 200 Punkte. Die weitere Punkteverteilung erfolgt dann in Relation zur jeweiligen Flop-Aktie. Im schlimmsten Fall wären also minus 1000 Punkte möglich.

Eine positive Kursentwicklung im Jahr 2020, wie es sie unter den Flop-15 der Liste immerhin dreimal gibt, reicht also nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden.

Wie schon in den vergangenen Jahren legt die DSW wieder zwei Watchlists vor. Eine reine Kurs-Watchlist, also ohne Einbeziehung von Dividendenzahlungen, sowie eine Performance-Watchlist, in der die Gewinnausschüttungen berücksichtigt wurden.

Mit Telefonica Deutschland, Aareal Bank, RTL Group und Suedzucker haben es immerhin vier Gesellschaften dank ihrer Gewinnausschüttungen geschafft, auf der Performance-Liste nicht mehr vertreten zu sein.

Im Einjahresvergleich, der in der Bewertung am geringsten gewichtet wird, liegen die Watchlist-Gesellschaften im Gesamtdurchschnitt bei einem Minus von rund 16,3 Prozent ohne Dividende respektive bei 15,2 Prozent inklusive Gewinnausschüttung. Im mittel- bis langfristigen Bereich, also in dem Zeithorizont, den Privatanleger meist im Blick haben, sah das noch deutlich schlechter aus. Der „DSW-Performance-Watchlist-Index“ schrumpfte im Drei-Jahreszeitraum insgesamt um 58,7 Prozent, der Kurs-Index fiel um 60,7 Prozent. Im Fünf-Jahresvergleich lag der durchschnittliche Kursrückgang inklusive Dividendenzahlungen bei minus 53,4 Prozent, ohne Gewinnausschüttungen bei minus 58,2 Prozent.

Bei den Flops landete in diesem Jahr mit der Epigenomics AG ein Biotech-Unternehmen auf Platz 1.

Die Aktie des auf die Entwicklung von Technologien zur Erkennung von Krebs spezialisierten Unternehmens verlor in allen drei Vergleichszeiträumen deutlich an Wert. Allein 2020 büßten die Papiere 70,5 Prozent ein. Angekündigt hatte sich das bereits in den vergangenen Jahren. In der Kurs-Watchlist 2020 landete Epigenomics auf Platz 7, im Jahr 2019 war es Platz 20.

Platz zwei belegt das finnische Finanzdienstleistungsunternehmen Ferratum. Die Gesellschaft, deren Geschäftsmodell vor allem auf der Vergabe von Kleinkrediten beruht, ist neu in der DSW-Watchlist. Das Unternehmen ist im Februar 2015 an die Börse gekommen und konnte damit also erstmals volle fünf Jahre Kurshistorie vorweisen. Ein Grund dafür, dass dies direkt auf einen Top-Rang in der Flop-Liste führte, liegt in der Tatsache, dass es – im Gegensatz zu vielen anderen Aktiengesellschaften – Ferratum nicht gelungen ist, den Corona-bedingten Kurssturz vom März 2020 wieder aufzuholen.

Auf Rang drei liegt – wie schon im Vorjahr – erneut die Leoni AG. Der Hersteller von Drähten, Kabeln und Bordnetz-Systemen konnte auch im Jahr 2020 den negativen Kurstrend der vergangenen Jahre nicht drehen.

Platz vier beider Watchlists hat mit Windeln.de ein weiterer Newcomer inne. Das Unternehmen, das genau wie Ferratum erst in diesem Jahr die Fünf-Jahres-Schwelle der Börsenzugehörigkeit überschritten hat, die erforderlich ist, um in den Vergleich aufgenommen zu werden, wies im Fünf- und im Dreijahreszeitraum die schlechteste Performance aller analysierten AGs auf. Einzige ein Plus im Einjahreszeitraum verhinderte den Einstieg auf Platz eins der Listen.

Das erste DAX-Unternehmen ist in diesem Jahr auf Platz 20 der Kurs- und 23 der Performance-Liste zu finden. Es ist die Bayer AG. Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern findet sich erstmals auf einer der DSW-Watchlists. Hier zeigt sich dramatisch ein Mix aus den Folgen der Monsanto-Übernahme und der Corona-Pandemie.

Ebenfalls ein Neuzugang aus dem DAX30 ist die Fresenius SE auf Rang 42. Dritte im Bunde der DAX-Vertreter auf den Flop50-Listen ist – einmal mehr – die Deutsche Bank, die mittlerweile ja fast schon zum Inventar der DSW-Watchlist gehört. Immerhin zeigt bei dem Geldinstitut die Tendenz nach oben.

Übrigens sind in beiden Listen einige Gesellschaften zu finden, die vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls noch Mitglieder des DAX30 waren. So etwa K+S, ThyssenKrupp, die Commerzbank oder auch die Deutsche Lufthansa. Hier zeigt sich, dass Größe allein kein Schutz vor dem Niedergang an der Börse ist.

Insgesamt bleibt es ein Warnsignal, das man als Aktionär ernst nehmen sollte, wenn eine der Gesellschaften, die man im Depot hat, auf einer DSW-Watchlist auftaucht. Gerade die Unternehmen, die bereits vor der Krise angeschlagen waren, finden sich jetzt in einer besonders prekären Situation wieder. Die Probleme potenzieren und vertiefen sich.

Die Performance-Watchlist zeigt zudem, dass nicht alles gut ist, wenn eine Gesellschaft Dividende zahlt. Zwar ist das – in der Regel – ein Hinweis auf ein funktionierendes, weil Gewinn abwerfendes Geschäftsmodell. Aber das muss eben nicht so sein. Die Dividende kann aus der Substanz kommen oder sie kann auf Sondereffekten beruhen. Und selbst wenn sie tatsächlich erwirtschaftet wurde, ist immer noch zu klären, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens wirklich nachhaltig zukunftsfähig ist. Besonders zu hohe Dividendenrenditen sollten Anleger wachsam machen, nicht sorglos.

Daher sollte unsere Watchlist zur Überprüfung der Depots und der eigenen Anlagestrategie genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Probleme vermengen sich mit Verwerfungen im Makrobereich. Und das kann schnell für den einen oder anderen zu einer toxischen Mischung werden.

DSW-Watchlist 2021 - Performance - inkl. Dividenden

DSW-Watchlist 2021 - Kurs - exkl. Dividenden