DSW-Modell für die Besteuerung von Kapitalerträgen

 

 

Nur noch 20 Tage – dann ist Bundestagswahl. Zu den wichtigsten Themen gehören für die meisten Wählerinnen und Wähler die Bekämpfung der Altersarmut sowie die Sicherung des Lebensstandards im Alter. Klar ist, dass das ohne private Vorsorge nicht funktionieren wird. Vor diesem Hintergrund hat die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) ein Modell für die Optimierung der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen sowie die Erhöhung der Attraktivität der Wertpapier- und Aktienanlage für die private Altersvorsorge entwickelt. Dies auch mit Blick auf die Pläne nahezu aller Parteien, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abschaffen oder reformieren zu wollen.

 

„Unserer Ansicht nach sollte die Etablierung und Förderung einer langfristigen, eigenverantwortlichen Vorsorge durch möglichst alle Bundesbürger im Zentrum jeglicher Überlegung über eine mögliche Ablösung der bisherigen Abgeltungsteuer stehen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

 

Seit 2009 wird in Deutschland auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen eine Abgeltungsteuer erhoben. 25 Prozent gehen ans Finanzamt plus Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer. Je nach Bundesland kann die steuerliche Belastung somit bei rund 28 Prozent liegen. Damit dürfte es nach der Bundestagswahl vorbei sein. Zumindest drängt sich der Eindruck bei der Lektüre der aktuellen Wahlprogramme auf. Für den Erhalt der derzeit geltenden Abgeltungsteuer spricht sich niemand aus. Die Frage ist, was kommt danach?

Insbesondere bei den Kursgewinnen hält die DSW mit Blick auf die Etablierung der Wertpapieranlage und insbesondere der Aktie als Instrument der Altersvorsorge eine steuerliche Förderung von Langfristanlagen für sinnvoll. „Hier erscheint uns eine Rückkehr zur Spekulationsfrist oder hilfsweise eine degressive Steuer zielführend, die sich an der Länge der Haltedauer orientiert“, sagt Tüngler. „Dadurch werden alle Anleger belohnt, die der Wirtschaft langfristig Kapital zur Verfügung stellen. Ein kurzfristiges sowie volkswirtschaftlich nutzloses Rein und Raus bedarf hingegen keines besonderen Schutzes“, so der DSW-Mann weiter.

Bei den Dividenden wiederum liegt aktuell bereits eine massive Doppelbesteuerung vor. Bei einer Umstellung auf eine Versteuerung mit persönlichem Steuersatz käme es hier zu einer weiteren deutlichen Steuererhöhung. „Zusammen mit der auf Unternehmensgewinne anfallenden Körperschaftsteuer, die inklusive Solidaritätszuschlag bei rund 16 Prozent liegt, sowie der Gewerbesteuer, die je nach Kommune unterschiedlich hoch ausfällt, würde die steuerliche Gesamtbelastung der ausgeschütteten AG-Gewinne selbst für Durchschnittsverdiener über die 50-Prozent-Hürde steigen“, gibt Tüngler zu bedenken.

Konkret fordert die DSW in Sachen „Besteuerung von Kapitalerträgen“ vor dem Hintergrund einer gewollten eigenverantwortlichen (Alters-) Vorsorge der Bundesbürger folgendes Modell:

·         Einführung einer angemessenen Spekulationsfrist von 1 bis 2 Jahren, nach deren Ablauf Gewinne aus Wertpapierverkäufen steuerfrei vereinnahmt werden können. Hilfsweise wäre auch eine Besteuerung von Kursgewinnen mit einem degressiven Steuersatz möglich, um langfristige Anlagen gegenüber kurzfristigen Spekulationen zu fördern. Eine mögliche Variante dabei wäre ein Vierstufenmodell. Unter 2 Jahren Haltedauer werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach 2 Jahren Haltezeit sollte ein Drittel des Gewinns steuerfrei sein, nach 4 Jahren zwei Drittel und nach 6 Jahren der gesamte Gewinn. Dies würde auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wieder attraktiver machen, sofern die Fristen ab Gewährung zu laufen beginnen.

·         Bei Dividenden darf die vorgelagerte Gewinnbesteuerung auf Unternehmensebene nicht zu einer Doppelbesteuerung führen. Die DSW hält hier ein Festhalten an der Abgeltungsteuer oder hilfsweise eine Rückkehr zum bereits bis zum Jahr 2008 in Deutschland gültigen Halbeinkünfteverfahren für richtig.

·         Grundsätzlich tritt die DSW für eine Erhöhung des Sparerfreibetrages ein. Dieser wurde in den vergangenen Jahren konsequent reduziert und hat so gerade für Bezieher geringerer Einkommen die eigenverantwortliche Altersvorsorge unattraktiv gemacht. Lag der Freibetrag bis 1999 noch bei 6.238 Euro / 3.119 Euro (Ehe / Ledige), wurde er bis 2009 in mehreren Schritten auf nur noch 1.602 Euro / 801 Euro abgesenkt. Hier wäre eine deutliche Anhebung auf 5.000 Euro / 2.500 Euro dringend geboten. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die dringende Notwendigkeit der Stärkung der privaten Vorsorge über alle Bevölkerungsschichten hinweg.

·         Sollte es zur Abschaffung der Abgeltungsteuer kommen, fordert die DSW eine Rückkehr zum Nettobesteuerungsprinzip. Mit Einführung der Abgeltungsteuer hatte der Gesetzgeber den Anlegern die Möglichkeit genommen, einschlägige Kosten steuerlich anzurechnen und durchbrach damit das in Deutschland bis dahin im Steuerbereich geltende Nettobesteuerungsprinzip. Danach richtet sich die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen. Um diese zu bestimmen, werden – vereinfacht dargestellt – die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Nur was übrig bleibt, unterliegt der Steuer.

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher