DSW verweigert Daimler-Aufsichtsrat Entlastung

Auf der in zwei Wochen stattfindenden Hauptversammlung (29. März) der Daimler AG wird die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern. „Hintergrund ist dabei nicht die operative Leistung im Geschäftsjahr 2016, welche wir sehr wohl anerkennen, sondern die vom Daimler-Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem sogenannten LKW-Kartell getroffene Entscheidung, keine Schadensersatzansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstände und Manager geltend machen zu wollen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Die EU-Kommission hatte Mitte 2016 wegen verbotener Preisabsprachen eine Rekordgeldbuße von insgesamt 2,93 Milliarden Euro gegen verschiedene LKW-Hersteller verhängt. „Allein auf die Daimler AG entfällt eine anteilige Geldbuße in Höhe von gut einer Milliarde Euro – die höchste Strafzahlung im Rahmen des LKW-Kartellverfahrens“, sagt Tüngler. Dass – auf Basis der bisherigen Beschlusslage im Aufsichtsrat – allein die Aktionäre die Kartellstrafe und die Folgeschäden zu tragen haben, sei für die DSW nicht hinnehmbar, so Tüngler. Die Begründung der Daimler-Kontrolleure, die Ermittlungen der EU-Kommission richteten sich nicht gegen das Management oder einzelne Manager, sondern vielmehr gegen das Unternehmen als solches, ist für den Anlegerschützer nicht nachvollziehbar: „Kartellverstöße sind Compliance-Verstöße, die entweder im konkreten Zuständigkeitsbereich und/oder im Bereich des Organisationsverschuldens Haftungstatbestände bei den Verantwortlichen auslösen und bei der Verfolgung keinen Ermessensspielraum für den Aufsichtsrat lassen“, erläutert Tüngler. Irritiert habe die DSW zudem der frühe Zeitpunkt der Festlegung. „Derartige Kartellstrafen sind in der Regel erst der Anfang. Fälle wie Thyssenkrupp haben gezeigt, dass Klagen geschädigter Kunden folgen, die sich ebenfalls im Milliardenbereich bewegen können“, sagt der DSW-Mann.

Auch um Sekundäransprüche zu vermeiden, fordere die DSW den Aufsichtsrat der Daimler AG auf, entsprechende Prüfungen nochmals von unabhängiger Stelle auf Basis der neuen Erkenntnisse seit Juni 2016 durchführen zu lassen und den Aktionären darüber dezidiert Bericht zu erstatten. „Sollte der Aufsichtsrat das nicht zusagen, ist unseres Erachtens eine Sonderprüfung angezeigt. Einen entsprechenden Antrag werden wir vorbereiten und auf der Hauptversammlung am 29. März gegebenenfalls stellen“, kündigt Tüngler an.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher