Gefährliche Abstimmungsfalle bei der Kontron AG

Am 19. Juni findet die Hauptversammlung der Kontron AG statt. Hauptthema auf dem Aktionärstreffen wird die Verschmelzung des Herstellers von Computertechnologie auf die S&T Deutschland Holding AG sein. Das Problem: Laut Paragraph 7 des Verschmelzungsvertrags wird nur denjenigen Aktionären eine Barabfindung in Höhe von 3,11 Euro je Aktie angeboten, die auf der Hauptversammlung gegen den Verschmelzungsvertrag Widerspruch zu Protokoll erklären. „Wer also nicht auf der Hauptversammlung vertreten ist, kann das Angebot nicht nutzen“, warnt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).

Die Anlegerschützer sind alarmiert. „Diese Art der Abstimmungsfalle scheint sich mehr und mehr zu etablieren, wenn es um Verschmelzungen oder Formumwandlungen etwa von der AG in eine KG geht“, so Hechtfischer. Vor diesem Hintergrund rät der DSW-Mann allen Kontron-Aktionären dringend, ihre Stimmrechte auf der kommenden Hauptversammlung selbst zu vertreten oder vertreten zu lassen.

Die DSW wird auf der Hauptversammlung natürlich vor Ort sein und bietet Aktionären, die nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen können, an, ihre Stimmrechte dort zu vertreten, was dringend geboten sei.

Mehr Informationen können betroffene Aktionäre bei der DSW per Telefon (0211-6697-02) oder per Mail (dsw@dsw-info.de) anfordern.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher