DSW: Klage gegen Scholz-Gesetz droht

Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf mit dem schönen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ statt. „Auch wenn das mit Blick auf den Titel nicht deutlich wird, hätte dieser Entwurf, sollte er tatsächlich Gesetz werden, merkliche negative Auswirkungen für Anleger“, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Sollte es nicht zu deutlichen Anpassungen kommen, bestehen konkrete verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Klage ist bereits in Prüfung“, so Anlegerschützer Tüngler.

Hintergrund der DSW-Kritik ist insbesondere ein Punkt, der eher versteckt im hinteren Teil des Entwurfs zu finden ist. Dabei geht es um die Abschaffung der Möglichkeit, Verluste steuerlich anrechnen zu lassen, die Aktionären oder Anleihebesitzern durch die Insolvenz eines Unternehmens entstehen, in das sie investiert habe. Investoren, die ihre Papiere noch kurz vor der Insolvenz verkaufen, können dagegen die Ihnen dadurch entstandenen Verluste nach wie vor steuerlich anrechnen lassen.

„Nach unserer Ansicht ist die geplante Änderung verfassungsrechtlich nicht haltbar“, so Tüngler. Eine solche asymmetrische Ausgestaltung der Besteuerung von Wertveränderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen widerspräche den Regelungen zur Gewinnberechnung.

„Dass sich Olaf Scholz mit seinem Vorschlag zudem bewusst und gewollt gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes stellt, offenbart die grundsätzliche Gesinnung des Bundesfinanzministers. Was wir hier sehen, ist nichts anderes als Wahlkampf – für die SPD und seine Bewerbung als SPD-Vorsitzenden – auf Kosten von 10 Millionen Bundesbürgern, die sich für ihre Altersvorsorge engagieren“, stellt Marc Tüngler fest.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher