DSW trägt Dividendenverzicht von Hella mit

Am 25. September findet die virtuelle Hauptversammlung des Automobilzulieferers Hella statt. Erstmals seit dem Börsengang im November 2014 wird es für die Aktionäre keine Dividende geben. „Vor dem Hintergrund der negativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020, des anhaltend herausfordernden Marktumfelds in der Automobilindustrie und den noch nicht vollständig absehbaren wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie, wird die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) den für die Aktionäre schmerzhaften Ausfall der Dividende mittragen“, sagt Frederik Beckendorff, Vertreter der DSW auf dem virtuellen Aktionärstreffen.

„Dass der Substanzerhaltung und der Liquiditätssicherung in der gegenwärtigen Situation Vorrang gegeben werden, ist für uns nachvollziehbar“, so Beckendorff weiter.

Das Geschäftsjahr 2019/2020 hatte Hella in Folge der Coronavirus-Pandemie mit einem Nettoverlust in Höhe von 432 Millionen Euro abgeschlossen. Im vierten Quartal war es aufgrund eingetrübter Markterwartungen zu außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von 533 Millionen Euro gekommen. „Die Geschäftsführung hat auf die negative Branchenentwicklung mit einem langfristigen Programm zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entschlossen reagiert“, meint Beckendorff. „Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung erwarten wir Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung und zu möglichen zusätzlichen Belastungen, die sich aus den weiteren in Erwägung gezogenen strukturellen Anpassungen im weltweiten Standortnetzwerk, ergeben könnten“, ergänzt Beckendorff.

„Die heute veröffentlichten Zahlen für das erste Quartal 2020/2021 nähren die Hoffnung, dass Hella besser als zunächst befürchtet durch die Krise kommt und eine Wiederaufnahme der Dividendenzahlung bereits im kommenden Jahr möglich ist“, folgert Beckendorff.

Ebenfalls im Fokus der Online-HV werden aus Sicht der DSW Personal- und Vergütungsfragen stehen. „Die in Folge des vorzeitigen Ausscheidens von Nicole Schneider zum 29. Februar 2020 entstandene Vakanz im Personalressort auf Ebene der Geschäftsführung, wirft Fragen auf hinsichtlich eines etwaigen Einflusses auf die laufenden Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die angekündigten Personalanpassungen“, meint Beckendorff. Zudem hatte der Gesellschafterausschuss außerordentliche Änderungen an der variablen Vergütung der Geschäftsführung für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 beschlossen. „Grundsätzlich sehen wir derartige nachträgliche Anpassungen der Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr kritisch“, sagt Beckendorff und weiter: „Zu diesem Thema erwarten wir daher eine klare Aussage des Gesellschafterausschusses, wie dieser auch in Zukunft den Gleichklang der Interessen zwischen Geschäftsführung, Arbeitnehmern und Aktionären sicherzustellen gedenkt."

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher