Geplante DAX-Reform: DSW sieht viel Verbesserungspotenzial

Die DSW hat im Rahmen der noch bis zum 4. November laufenden Marktkonsultation in Sachen „DAX-Reform“ ihre Forderungen in einer Stellungnahme bezüglich möglicher Methodologieänderungen bei den DAX-Auswahlindizes formuliert:

Abkehr vom Prime Standard

Eine Abkehr vom Prime Standard als DAX-Aufnahmekriterium hält die DSW für nicht nachvollziehbar. „Wir sind der Ansicht, dass ein Unternehmen nicht den DAX-Auswahlindizes angehören sollte, wenn es nicht ein höchstes Maß an Transparenz walten lässt und sich dazu auch entsprechend verpflichtet“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Notwendigkeit eines Prüfungsausschusses

Positiv sehen die Anlegerschützer die Einrichtung eines Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat als Voraussetzung für die Aufnahme in die DAX-Auswahlindizes. „Wir sehen allerdings noch in deutlich mehr Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fundamentale Grundpfeiler guter Unternehmensführung, die DAX-Gesellschaften definitiv erfüllen sollten“, dämpft Tüngler die Begeisterung. So sollte etwa die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats verstärkt in den Fokus gerückt werden. „Derartige Qualitätsanforderungen an die Unabhängigkeit der Direktoren bzw. des gesamten Boards sowie zusätzlich in Bezug auf die Sitzungsfrequenz sehen beispielsweise sowohl die NYSE als auch die NASDAQ vor“, sagt Tüngler. Es sei nicht zu erkennen, warum der DAX in diesen Fragen zurückstehen solle, so der Anlegerschützer.

Ausschluss von AGs, die an Herstellung / Vertrieb „umstrittener“ Waffen beteiligt sind

„Wir erkennen, dass mit dem Vorschlag in Bezug auf ‚umstrittene Waffen‘ das Thema ESG adressiert werden soll. Dies ist selbstverständlich zu begrüßen und spiegelt auch die aktuelle Diskussion wider“, kommentiert Tüngler. Bereits die Antwort auf die Frage, wann dieses Auswahlkriterium letztendlich erfüllt sein solle, sei allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, ist der DSW-Mann überzeugt. „So richtig es ist, ESG-Kriterien vorzugeben, so sehr ist die Fokussierung auf nur einen einzelnen Aspekt zu kurz gegriffen“, ist Tüngler überzeugt.

Einführung einer Profitabilitätsanforderung

Die Entscheidung, für die erstmalige Aufnahme von Unternehmen in den DAX auch Anforderungen an die Profitabilität zu stellen, wird von der DSW begrüßt. Kritisch sehen die Anlegerschützer allerdings die Nutzung der Kennzahl EBITDA, da es sich dabei um eine alternative Leistungskennzahl handele, deren Definition durch die Unternehmen selbst vorgenommen werde. „Investoren schauen auf aussagekräftigere Kennzahlen, die sich in der Erfolgsrechnung unterhalb des EBITDA bewegen. Letztendlich sind Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn entscheidend“, erläutert Tüngler. Zudem müsse, wenn die Profitabilität beim Entry in den DAX eine Rolle spiele, dies auch für den Exit gelten.

Zusätzlich zu den von der Deutschen Börse genannten Kriterien, schlagen die Anlegerschützer der DSW noch eine Ergänzung vor:

„Es wäre nur konsequent – wenn Qualitätsanforderungen in Bezug auf eine gute und bessere Corporate Governance eine Rolle bei der DAX-Aufnahme spielen – auch die Relevanz von Anlegerrechten und damit die Möglichkeit für Investoren, Kontrolle sachgerecht auszuüben, als Kriterium zu definieren“, sagt Tüngler. Dies zeige das Beispiel der Linde plc, die zwar aufgrund des hohen in Deutschland abgewickelten Ordervolumens Teil des DAX sei, bei der die Ausübung der Stimmrechte und des Fragerechts auf der Hauptversammlung für Aktionäre aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei und faktisch unterdrückt werde.

Die komplette Stellungnahme der DSW finden Sie hier.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher