Ceconomy – Eine historische Einigung und eine offene Führungsfrage

Aktionäre des Elektronikhändlers Ceconomy sind Enttäuschungen gewöhnt. So ist die Aktie im Januar 2016 mit über 10 Euro gestartet, im April 2020 lag der Kurs mit 1,87 Euro auf dem Niveau eines Pennystocks. Mittlerweile notiert das Papier immerhin wieder über 5,00 Euro. „Bisher hat die Gesellschaft die COVID-19 Krise besser bewältigt als befürchtet. Dies liegt vor allem an der inzwischen gesicherten Finanzierung und der ausreichenden Liquidität u.a. durch die Zusage für einen KfW Kredit“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), anlässlich der Hauptversammlung des Unternehmens, die am 17. Februar als reine Online-Veranstaltung über die Bühne geht.

 

Wichtigster Tagesordnungspunkt auf dem Aktionärstreffen ist die Einigung mit Convergenta in Sachen MediamarktSaturn:

„Das ist durchaus ein historischer Moment, denn damit geht ein langwährender Streit zu Ende, der bis heute viel Geld, Energie und Nerven gekostet hat“, sagt Benner-Heinacher. Mit der vorgeschlagenen Einigung sei es endlich gelungen, den gordischen Knoten zu durchschlagen, so die Anlegerschützerin. Ceconomy übernimmt 21,62 Prozent an der MediamarktSaturn Holding (MSH) von Convergenta. Im Gegenzug erhält Convergenta bis zu 29,9 Prozent an Ceconomy.

„Aus Sicht der Minderheitsaktionäre ist dabei wichtig zu wissen, dass durch den Ausschluss des Bezugsrechts bei der für die Finanzierung des Deals notwendigen Sach-Kapitalerhöhung und der Ausgabe der Wandelanleihe ihr Kapitalanteil verwässert wird“, erläutert Benner-Heinacher. „Die DSW sieht die mit diesen Kapitalmaßnahmen verbundene Verwässerung des Kapitals der freien Aktionäre deshalb durchaus kritisch: So liegt der gesamte Verwässerungseffekt der Maßnahmen bei über 42 Prozent. Es gilt also genau zu prüfen, welche Vorteile eine solche Vereinbarung bringt und ob damit die erhebliche Kapitalverwässerung aufgewogen werden kann“, stellt die Anlegerschützerin klar.

Die wichtigsten Fragen dabei sind aus DSW-Sicht:

Was bekommen die Minderheitsaktionäre im Gegenzug?

Wie werthaltig ist die gesamte Transaktion?

Die Transaktion soll steuerliche Verlustvorträge der Ceconomy in Höhe von insgesamt 2,4 Milliarden Euro nutzbar machen. „Dafür muss die Gesellschaft allerdings erst einmal die entsprechenden Gewinne machen“, sagt Benner-Heinacher und weiter: „Wenn man unterstellt, dass die Planzahlen für die MSH, die in dem Bewertungsgutachten zugrunde gelegt werden, über die nächsten drei Jahre so eintreten, dann würde dies tatsächlich zu einem erheblich geringeren Steueraufwand der Gesellschaft führen. Hinzukommen nach Angaben der Gesellschaft weitere Synergieeffekte von bis zu 440 Millionen Euro“.

Nach Abwägung aller Interessen überwiegen daher die potenziellen wirtschaftlichen Vorteile für die Aktionäre. „Die DSW wird vor diesem Hintergrund empfehlen, mit Ja abzustimmen. Allerdings wird sie genau hinterfragen, inwieweit sichergestellt ist, dass die Planung für MSH, die für das laufende Geschäftsjahr laut des Bewertungsgutachtens bei einem Gewinn vor Steuern von rund 410 Millionen Euro liegen soll, trotz der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen gehalten werden kann“, kündigt Benner-Heinacher an.

Eher skeptisch beurteilt die Anlegerschützerin die Dividendenfähigkeit von Ceconomy: „Da wegen des laufenden KfW Kredits die Dividendenzahlungen bis mindestens Dezember 2021 (Laufzeit des Vertrages) ausgesetzt sind, ist die entscheidende Frage: Wann wird die Dividendenfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt sein?“

 Bisher noch offen ist auch die Führungsfrage.

„Der Interims-CEO Bernhard Düttmann hat seine Aufgabe als Feuerwehrmann erfüllt und wird voraussichtlich Mitte Oktober die Gesellschaft verlassen. Wer wird also in Zukunft und auf Dauer den Vorstandsvorsitz bei Ceconomy einnehmen?“, fragt Benner-Heinacher.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher