DSW-Forderungen an eine neue Regierung

Anlegerschutzvereinigung fordert massive Reformen im Umgang mit Anlegerinnen und Anlegern.

Düsseldorf, 01. Oktober 2021 – Nach der Bundestagswahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. Doch bevor es soweit ist, wird erst einmal sondiert. Es kann also noch etliche Wochen dauern, bis ein Koalitionsvertrag unterschriftsreif ist. Erst dann wird sich zeigen, wie viel die schlussendlich an der Regierungsbildung beteiligten Parteien von ihren Programmen tatsächlich werden umsetzen können. Aktuell ist allerdings noch nicht einmal klar, wer den Vertrag am Ende unterschreiben wird.

„Unabhängig davon, welche Parteien die Regierungskoalition bilden werden, steht fest, dass wir in vielen Politikbereichen einen Neustart brauchen. Dazu gehört ganz sicher auch der Umgang mit Anlegerinnen und Anlegern“, ist Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), überzeugt. „Es geht um eine Rückkehr zur bewussten Wertschätzung des Eigentums und darum, dass die eigenverantwortliche Vorsorge nicht weiter sanktioniert wird“, so der DSW-Mann weiter. „Die DSW hat da ganz klare Vorstellungen und Forderungen, von denen alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger profitieren“, ergänzt DSW-Vorsorgeexpertin Christiane Hölz.

Konkret fordert die DSW:

Erhöhung des Sparerfreibetrags – Die aktuell gültige Freigrenze von 801 Euro pro Person ist nicht ausreichend. Hier wäre eine deutliche Anhebung auf 2.500 Euro ein wichtiges Signal, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

 

Kumulierung ungenutzter Freibeträge – Derzeit gelten die Freibeträge für Kapitalerträge nur für das jeweilige Kalenderjahr. Die Kumulierung ungenutzter Freibeträge, also deren Vortrag in die folgenden Kalenderjahre, würde dazu führen, die Langfristanlage in Aktien zu fördern.

 

Rückkehr zur Spekulationsfrist – Veräußerungsgewinne sollten nach einer Haltefrist ab einem oder mehreren Jahren steuerfrei sein. Alternativ wäre auch ein degressiver Steuersatz denkbar, der sich kontinuierlich reduziert, bis nach zehn Jahren keine Steuern mehr anfallen. So wird die Langfristanlage belohnt.

 

Uneingeschränkte Verlustverrechnung – Anleger, die Aktien mit Verlust verkaufen, können diese Verluste aktuell nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Verluste aus Anleihen und Genussscheinen können im Gegensatz dazu mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Diese Schlechterstellung von Aktionären ist verfassungswidrig und muss durch die Möglichkeit einer uneingeschränkten Verlustverrechnung mit Erträgen aus allen Anlageformen ohne betragsmäßige Begrenzung ersetzt werden.

 

Etablierung eines Bürgerfonds als Teil der gesetzlichen Rente – Das auf dem Umlageverfahren beruhende gesetzliche Rentensystem stößt an seine Grenzen. Bereits aktuell muss der Staat die Rentenkasse jährlich mit rund 100 Milliarden Euro an Steuergeldern stützen. Daher sollte eine Ergänzung in Form eines auf Aktien basierten Bürgerfonds eingerichtet werden, der sich aus einem Teil der gesetzlichen Rentenbeiträge speist.

 

Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiteraktien – Wurden in Frankreich im Jahr 2020 knapp 3,5 Prozent des Grundkapitals der größten Unternehmen von Mitarbeitern gehalten, waren es in Deutschland unter 1 Prozent. Grund hierfür sind insbesondere die nicht ausreichenden steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Anpassung der Freibetragsgrenze zum 1. Juli 2021 von 360 Euro auf 1.440 Euro war zwar ein erster Schritt, reicht aber bei weitem nicht aus. Die Freigrenze sollte nochmals deutlich angehoben werden.

 

Steuerlich geförderte Depots – Die steuerliche Förderung von Depots macht insbesondere mit Blick auf die Altersvorsorge Sinn. Dort erzielte Einkünfte (z.B. Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne) sollten bis zu einer jährlichen Freigrenze steuerfrei bleiben, auch wenn sie entnommen werden. Um die Langfristigkeit zu fördern, sollten allerdings Mindesthaltefristen von beispielsweise fünf Jahren vorgegeben werden.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher