DSW-Klage: Axel Springer SE schränkt Aktionärsrechte auf virtueller HV zu massiv ein

Marc Tüngler: „Der Medien-Konzern hat die von der Covid-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten zur Einschränkung der Aktionärsrechte unverhältnismäßig genutzt.“

Die DSW hat Klage gegen den Squeeze Out-Beschluss eingereicht, der auf der Online-Hauptversammlung der Axel Springer SE am 26. November 2020 gefasst wurde. „Aus unserer Sicht wurden die von der Covid-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Mit ihrer Klage will die DSW geklärt wissen, ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen – und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen. „Aus Sicht der DSW dürfen die geschaffenen Möglichkeiten allein verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Ziels sowie der rechtlichen und verfassungsrechtlich abgesicherten Interessen anderer Beteiligter genutzt werden“, erläutert Tüngler. Dies sei besonders dann geboten, wenn es um so schwerwiegende Eingriffe in die Eigentumsrechte gehe, wie den endgültigen Ausschluss einer Minderheit von Aktionären.

„Seit langem gefestigte und verfassungsrechtlich abgesicherte Mindestanforderungen können auch in Corona-Zeiten nicht einfach ausgehebelt werden. Das betrifft den Ausschluss des Fragerechts während der HV, die sanktionslose Nichtbeantwortung von im Voraus eingereichter Fragen, die Intransparenz hinsichtlich der von anderen Aktionären gestellten Fragen sowie den völligen Ausschluss des Antragsrechts während der Hauptversammlung“, ergänzt DSW-Landesgeschäftsführer (Berlin) Malte Diesselhorst, der die Klage für die DSW führt.

Hinzu kommt die Tatsache, dass selbst seitens der Axel Springer SE offenbar lange keine zwingenden Gründe gesehen wurden, die es erforderlich gemacht hätten, den Beschluss möglichst schnell umzusetzen. So hatte das Unternehmen 2020 zunächst zu einer klassischen Präsenz-HV eingeladen, in deren Tagesordnung ein Squeeze Out-Beschluss mit keinem Wort erwähnt wurde. Nachdem diese Veranstaltung mit Hinweis auf die Pandemie abgesagt worden war, folgte eine Einladung zu einer rein virtuellen Hauptversammlung für den 17. Juni 2020. In der Tagesordnung zu dieser, ohne Angabe von Gründen dann ebenfalls abgesagten HV, war erneut kein Squeeze-Out-Beschluss vorgesehen. Dieser tauchte erst in der Einladung zu der HV auf, die dann am 26. November 2020 unter massiver Einschränkung der Aktionärsrechte durchgeführt wurde.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher