DSW stimmt gegen Thyssenkrupp-Vergütungsbericht

Marc Tüngler: „Thyssenkrupp macht es den Aktionären mit einer reduzierten Transparenz schwerer statt einfacher.“

Die Vorstandsvergütung gehört nach wie vor zu den kontroverseren Hauptversammlungsthemen. Ein großes Manko ist die für Aktionäre oft schwer verständliche Darstellung der Vergütung in den entsprechenden Berichten. „Seit letztem Jahr sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Anteilseigner über die Vergütungssysteme abstimmen zu lassen. Doch das ist alles andere als einfach, wenn die Darstellung unverständlich ist“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Ab diesem Jahr zieht der Gesetzgeber die Zügel in Sachen Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts für die AGs nochmal an. So war es zumindest geplant. „Thyssenkrupp nutzt die neuen Vorschriften allerdings, um es den Aktionären mit einer reduzierten Transparenz schwerer zu machen, statt einfacher. Wir werden deshalb auf der Hauptversammlung gegen die Billigung des Vergütungsberichts stimmen“, so Tüngler weiter.

Hintergrund der Kritik der Anlegerschützer ist die Tatsache, dass der Thyssenkrupp-Bericht zwar im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht, trotzdem aber deutlich weniger aussagekräftig sei als bisher. „Eine periodengerechte Zuordnung aller Vergütungsbestandteile ist bei Thyssenkrupp nicht erfolgt“, erklärt DSW-Vergütungsexperte Frederik Beckendorff. Stattdessen weise das Unternehmen in der zentralen Tabelle der gewährten und geschuldeten Vergütung die Auszahlungsbeträge der einjährigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/2020 aus, die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2020/2021 ausgezahlt wurden und auf der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2019/2020 basierten. „In der Folge kann die Vergütung des Vorstands nicht ohne Weiteres zur Ertragsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt werden“, bemängelt Beckendorff. Zudem unterbleibe ein individualisierter Ausweis der Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Das es auch anders geht, zeigt Siemens. „Genau wie Thyssenkrupp gehört auch Siemens zu den Unternehmen, die aufgrund der Tatsache, dass ihr Geschäftsjahr am 30. September und nicht am 31. Dezember endet, die neue Regeln zu den Vergütungsberichten in diesem Jahr noch freiwillig umsetzen. Ganz im Gegensatz zu Thyssenkrupp zeigt Siemens allerdings, dass die Darstellung der Vorstandsvergütung auch klar und verständlich geht“, sagt Tüngler.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher