Goldene Zitrone für EnBW

Energiekonzern will per Satzung auch zukünftig rein virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen – bevor ein Gesetz vorliegt.

Die EnBW AG hätte mit dem Tagesordnungspunkt 9 der am 5. Mai stattfindenden Hauptversammlung die goldene Zitrone als aktionärsunfreundlichstes Unternehmen verdient“, sagt Harald Michael Klein von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), der bereits seit vielen Jahren die Aktionärstreffen des Energiekonzerns besucht. Das Unternehmen will damit seine Satzung dahingehend ändern, dass auch zukünftig rein virtuelle Hauptversammlungen möglich sind. Aktuell ist dies aufgrund der Covid-Notstandsgesetze nur noch bis Ende August 2022 möglich. „Besonders abenteuerlich ist die rechtliche Konstruktion. Hier soll ein Beschluss gefasst werden, für den es noch keinerlei gesetzliche Grundlage gibt. Stattdessen wird auf einen Referentenentwurf verwiesen, der nicht nur große Teile der aktuellen aktionärsunfreundlichen Praxis festgeschrieben hätte, sondern zudem bereits jetzt nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist“, sagt Klein. Das sei nicht nachvollziehbar. „Die DSW wird gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen“, kündigt Klein an.

 „Zum Glück scheint die große Gefahr, dass die rein virtuelle Hauptversammlung auch zukünftig in einer wenig aktionärsfreundlichen Form erlaubt sein könnte, zunächst vom Tisch“, ergänzt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Nach dem Referentenentwurf des Justizministeriums wäre ein solches Szenario durchaus realistisch gewesen, ist der Anlegerschützer überzeugt. „In dem nun vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wurden viele unserer Kritikpunkte übernommen, wenn es um die Aktionärsrechte geht. Das ist eindeutig ein Fortschritt“, so Tüngler.

Die DSW ist mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich zufrieden. „Wir sind zwar nicht mit sämtlichen, aber doch mit vielen Kritikpunkten durchgedrungen. Insbesondere fällt auf, dass auf virtuellen Hauptversammlungen nun eine echte Interaktion ermöglicht werden soll. Der Referentenentwurf war da deutlich restriktiver“, erläutert Tüngler und weiter: „Auch ist eine pauschale Beschränkung der Fragen in der Hauptversammlung nicht mehr vorgesehen. In einer normalen Hauptversammlung wird es daher möglich sein, neue Fragen zu neuen Themen und auch zu Aspekten zu stellen, die andere Aktionäre vorgetragen haben.“

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher