Besteuerung ausländischer Dividenden

Frage: Ich habe vor einigen Jahren Aktien niederländischer und belgischer Unternehmen wie Agfa-Gevaert, Stork oder EADS gekauft. Mittlerweile habe ich diese Entscheidung allerdings bereut. Meine Erfahrung ist, dass bei Werten aus diesen Ländern der Aufwand im Hinblick auf die Rückerstattung beziehungsweise Ermäßigung ausländischer Dividendensteuer so groß ist, dass ich diese Werte wieder verkauft habe. Ist aus Ihrer Sicht in nächster Zeit mit einer Vereinheitlichung auf EU-Ebene zu rechnen?

Gerhard Fromm aus Bonn

Antwort: Nein, leider ist zurzeit keine Besserung der Situation auf EU-Ebene in Sicht. Steuern sind nach wie vor eine nationale Angelegenheit und daran wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Aus diesem Grund richtet sich die jeweilige Erstattung oder Ermäßigung auch nach den mit den jeweiligen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

Bei der Zahlung von Dividenden auf Aktien niederländischer und belgischer Unternehmen muss dabei zwischen der rückforderbaren ausländischen Quellensteuer und der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer unterschieden werden. Die Rückforderung einer einbehaltenen Quellensteuer kann über so genannte „länderindividuelle Erstattungsformulare“ erfolgen, die Sie bei Ihrer Depotbank erhalten können. Die Formulare müssen sorgfältig ausgefüllt werden und benötigen meist zusätzlich eine Bestätigung Ihres Wohnsitzfinanzamtes. Außerdem muss eingerechnet werden, dass zwei bis drei Jahre ins Land gehen können, bis das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eintrifft. Die anrechenbare Quellensteuer, die nicht über das Erstattungsverfahren rückforderbar ist, kann auf Einkommen- oder Körperschaftssteuer angerechnet werden. Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater befragen.

Jella Benner-Heinacher