Bilanzprüfungssitzung des Aufsichtsrates

Frage: Soweit ich weiß, stehen zurzeit in zahlreichen Aktiengesellschaften die Aufsichtsratssitzungen zu den Bilanzen auf der Tagesordnung. Aus meiner Sicht sind diese die wichtigsten Sitzungen für den Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Welches sind nach Ihrer Meinung die wesentlichen Fragen, die ein Aufsichtsratsmitglied an den Abschlussprüfer stellen muss?

Christian B. aus Krefeld

 

Antwort: Sie haben Recht, neben der Bestellung und Abberufung des Vorstands ist die Bilanzprüfungssitzung von vorrangiger Bedeutung. Allerdings verfügen inzwischen die meisten Publikumsgesellschaften über einen Prüfungsausschuss, der mit ausgewiesenen Finanz- und Bilanzexperten besetzt ist. Dieser Ausschuss bereitet in einer vorangehenden Sitzung die Bilanzsitzung des gesamten Kontrollgremiums vor. Damit ist der Gesamtaufsichtsrat von seiner eigenen Prüfung allerdings nicht befreit.

So sollte der Aufsichtsrat unbedingt nachfragen, inwieweit der Prüfer wesentliche Geschäfts- und Kontrollrisiken festgestellt hat und wie diese im Prüfungsansatz berücksichtigt wurden. Im Hinblick auf mögliche betrügerische Aktivitäten sollte zudem erläutert werden, ob nach absichtlich herbeigeführten Fehldarstellungen im Jahresabschluss gesucht wurde. Daneben sollten Fragen zum internen Kontrollsystem des Unternehmens im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Eventuelle Verbesserungsvorschläge fasst der Abschlussprüfer in der Regel in einem so genannten „Management Letter“ zusammen. Hierüber sollte der Aufsichtsrat ebenso informiert werden wie über die Umsetzung der Vorschläge. Schließlich sollte der Aufsichtsrat prüfen, ob nach Ansicht des Abschlussprüfers wesentliche Risiken den Bestand des Unternehmens gefährden könnten.

Jella Benner-Heinacher