Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung - DPR

Frage: Ich bin jetzt seit über zehn Jahren Aktionär eines Unternehmens aus Süddeutschland. Vor zwei Jahren hat der Finanzvorstand gewechselt, und seither gibt es für mich nicht nachvollziehbare Änderungen in den Bilanzen. Ich habe den letzten Geschäftsbericht genau gelesen und habe den Verdacht, dass einige Fehler im Zahlenwerk enthalten sind. Aus meiner Sicht ist damit die Bilanzierung insgesamt falsch. Was kann ich machen, um andere Experten auf diese Mängel hinzuweisen und eine genauere Prüfung zu veranlassen?

Thomas S. aus Kronberg

 

Antwort: Seit dem 1. Juli 2005 gibt es für die von Ihnen angesprochenen Probleme eine neue Institution: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Diese so genannte „Enforcementstelle“ wird unter anderem dann tätig, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften gibt. In der kurzen Zeit ihres Bestehens hat die DPR bereist sieben solcher „Anlassprüfungen“ begonnen. Doch nicht nur Unternehmen, bei denen es Hinweise auf mögliches Fehlverhalten gibt, stehen im Fokus der Prüfer. Das Gros der Gesellschaften bekommt aufgrund einer Stichprobe Besuch. Bisher wurde in zwei Fällen eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt. Hierzu gehörten fehlende Angaben sowie unzutreffende oder unzulässige Bilanzierung bestimmter Sachverhalten. Stellt die DPR solche Fehler fest, dann teilt sie diese dem Unternehmen und der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit. Die BaFin veranlasst in der Regel deren Veröffentlichung. Mein Rat daher an Sie: Bitten Sie die DPR in Berlin um eine solche Anlassprüfung bei dem von Ihnen erwähnten Unternehmen, und begründen Sie Ihre Verdachtsmomente.

Jella Benner-Heinacher