EU-Prospektrichtlinie

Frage: Als Berater bei einer Bank habe ich immer wieder mit Kundenanfragen zu Verkaufs- oder Börsenprospekten bei Aktien und Optionsscheinen zu tun. Jetzt habe ich gehört, dass am 31. Dezember 2003 eine neue EU-Prospektrichtlinie in Kraft getreten ist. Wird danach der Prospekt ganz entfallen oder wie sehen die neuen Anforderungen an die Emittenten aus?

Helmut Z. aus Groß-Gerau

Antwort: Die neue Prospektrichtlinie wird die bisherige Börsenzulassungs- und Verkaufsprospektrichtlinie ablösen. Sie muss bis spätestens 1. Juli 2005 in deutsches Recht umgesetzt sein. Mit der neuen Regelung soll es Emittenten von Wertpapieren erleichtert werden, mehrere aufeinander folgende Emissionen durchzuführen. Hierzu wird ein Wahlrecht hinsichtlich des Prospektformats eingeführt. Eine Möglichkeit wird sein, den Prospekt wie bisher als zusammenhängendes Dokument zu veröffentlichen. Alternativ können aber auch drei verschiedene Einzeldokumente vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um ein Registrierungsformular, eine Wertpapierbeschreibung und eine Zusammenfassung. Das Registrierungsformular enthält alle wichtigen Angaben zum Emittenten. In der Wertpapierbeschreibung finden sich Informationen zu den Wertpapieren selbst. Die Zusammenfassung stellt in Kurzform alle Warn- und Risikohinweise sowie die wesentlichen Merkmale der Wertpapiere und des Emittenten dar.

Der Emittent muss bei der Aufsichtsbehörde nur das Registrierungsformular hinterlegen. Dieses hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Bei nachfolgenden Emission ist er nur verpflichtet, Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung neu zu erstellen. Diese werden dann in einem gesonderten Prüfungsverfahren von der Aufsichtsbehörde separat gebilligt.

Jella Benner-Heinacher