Klöckner-Werke

Frage: Im letzten Heft haben Sie über die bevorstehende Verschmelzung zwischen den Klöckner-Werken und der Muttergesellschaft WCM berichtet. Als Klöckner-Aktionär habe ich wirklich Bauchschmerzen, wenn ich mir vorstelle, dass „meine“ bilanziell gesunde und profitable Gesellschaft mit der angeschlagenen und hoch verschuldeten WCM zusammengeführt werden soll. Was können die Klöckner-Aktionäre hiergegen unternehmen? Wird sich die DSW der Sache annehmen?

Heinz S. aus Dortmund

Antwort: Bei einer Verschmelzung müssen die Hauptversammlungen der beteiligten Gesellschaften mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Besondere Beachtung verdient hierbei die Festlegung des Umtauschverhältnisses. Dieses wird aus einer Bewertung der beteiligten Unternehmen abgeleitet. Die geringere Verschuldung und die besseren Gewinnaussichten der Klöckner-Werke gegenüber WCM sollten durch ein günstigeres Umtauschverhältnis berücksichtigt werden. An den Unternehmensbewertungen wird momentan gearbeitet. Die Bewertungsergebnisse werden bekannt, sobald die Gesellschaften ihre Verschmelzungshauptversammlungen einberufen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. Im Fall WCM/Klöckner ist es sehr wahrscheinlich, dass die Mutter WCM auf die Tochter Klöckner-Werke verschmolzen wird. Kommt es zu dieser Variante, droht eine Verwässerung der Klöckner-Aktien, wenn WCM zu hoch oder die Tochter zu niedrig bewertet ist. Hiergegen können sich Klöckner-Aktionäre nur durch eine Anfechtungsklage wehren. Ein Spruchverfahren auf Ebene der „aufnehmenden“ Gesellschaft (in diesem Fall wäre das Klöckner)   sieht das Umwandlungsgesetz nicht vor. Wir werden aber prüfen, ob die Durchführung eines freiwilligen Spruchverfahrens vereinbart werden kann.

Jella Benner-Heinacher