Warum werden deutsche Anleger bei US-Sammeklagen benachteiligt?

Frage: Seit vielen Jahren beteilige ich mich regelmäßig an U.S-amerikanischen Schadenersatzprozessen in Form von Sammelklagen, den sogenannten „class actions“. Als Investor mit Wohnsitz in Deutschland fühle ich mich häufig benachteiligt. Weder bei der Sammelklage in den USA gegen DaimlerChrysler noch bei dem Verfahren gegen Vivendi Universal konnte ich mich beteiligen. Das gleiche gilt nun auch für GlaxoSmithKline. Können Sie mir erklären, warum wir als deutsche Aktionäre von diesen Verfahren und damit von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen sind? Ist das nicht ein Fall für die EU-Kommission in Brüssel?

Christian K. aus Stuttgart

 

Antwort: Ihr Gefühl täuscht Sie nicht, immer häufiger werden deutsche Investoren von den US-Sammelklageverfahren ausgeschlossen. Dies hat viele Gründe: Bei dem Verfahren gegen DaimlerChrysler wurden europäische Investoren mangels eines Klägers aus Europa ausgeschlossen. Bei dem Verfahren gegen Vivendi hat das U.S. Gericht speziell deutsche Aktionäre ausgeschlossen und zwar mit dem Hinweis auf die mangelnde Vollstreckbarkeit einer Entscheidung aus einer US-class action durch die deutschen Gerichte. Dies ist ein Skandal. Aus Sicht der DSW muss die EU-Kommission in Brüssel schnellstens handeln. Niemand will die Einführung einer US-Sammelklage in Deutschland oder Europa, aber die Diskriminierung von einzelnen Nationalitäten ist nicht hinnehmbar. Eine Lösung wäre die Einführung einer europäischen Sammelklage mit europaweit gleichen Standards bei den Anspruchsgrundlagen und den durchzuführenden Verfahren. Es werden aber noch einige Jahre ins Land gehen, bis eine verbindliche Richtlinie für alle EU-Staaten greifen kann.

Jella Benner-Heinacher