Was ändert sich durch den automatisierten Kirchensteuerabzug?

Frage: In den letzten Tagen haben laut Medienberichten offenbar viele Aktionäre in Deutschland Post von ihren Banken erhalten. Ich habe gleich von drei Kreditinstituten ähnliche Anschreiben erhalten, in denen es um den automatisierten Kirchensteuerabzug bei den Kapitalerträgen geht. Könnten Sie mir bitte sagen, was sich ändern wird? Und wenn ich von dem Bundeszentralamt für Steuern als "Nullwert" gemeldet werde - was heißt das konkret?

Helmuth Sch., Bietigheim

 

Antwort: Die aktuellen Schreiben der Banken an die Kapitalanleger bereiten ein automatisiertes Vefahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge vor. Das betrifft alle Erträge, die mit der Abgeltungsteuer in Höhe von aktuell 25 Prozent belegt sind.

Bislang konnten Sie als Privatanleger wählen, ob Ihr Kreditinstitut die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge einbehält und abführt oder ob dies über Ihre persönliche Einkommensteuererklärung erfolgen soll. Dieses Wahlrecht entfällt ab dem 1. Januar 2015 zu Gunsten des automatischen Verfahrens.

Zur Vorbereitung dieser Automatisierung fragen alle Kreditinsititute beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die jeweilige Religionszugehörigkeit der Kunden ab. Auf Basis dieser Informationen wird dann ab 2015 dirket von der Bank die Abgeltungsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit kann die Kirchensteuer zielgerichtet dem jeweiligen Steuergläubiger, also zum Beispel der entsprechenden Landeskirche, zugeordnet werden.

Ein "Nullwert" wird vom BZSt dann gemeldet, wenn die Person, die abgefragt wird, kein Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist.
Das ist dann wohl in Ihrem Fall gemeint.

Jella Benner-Heinacher