Was hat es mit der Stockdividende von Philips in 2012 auf sich?

Frage: In meinem Wertpapierdepot halte ich verschiedene ausländische Aktien, so auch Anteile des niederländischen Elektronikkonzerns Philips. Der Konzern zahlt Dividende, 2012 wurde mir diese aber in Form neuer Aktien gewährt. Eine Möglichkeit zu wählen hatte ich dabei nicht. Ob es möglicherweise auch eine Bardividende gab, konnte ich nicht verifizieren. Liegt das am Informationsmangel? Wissen Sie mehr?

Dr. H. P. H., Börnsen

 

Antwort: Wir haben ein wenig recherchiert und dabei herausgefunden, dass Philips in 2012 die Dividende an im Ausland ansässige Aktionäre in Form einer „Stock Dividend“, also in Form von Aktien ausgezahlt.
Grundsätzlich bietet Philips zwar seinen Aktionären wahlweise eine Dividende in bar oder in Aktien an. Dieses Wahlrecht ist allerdings auf einen bestimmten Zeitraum zur Ausübung des Wahlrechtes beschränkt: Frist war in 2012, der 24. Mai.
Von diesem Wahlrecht konnten also nur die Aktionäre Gebrauch machen, die hiervon auch rechtzeitig erfahren.

Und genau hier liegt das Problem: Die deutschen Banken agieren bei dem Umgang mit ausländischen Aktien auf der Basis der aktuellen „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ sowie den dazugehörigen „Grundsätzen für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“. Danach sind die Banken zur Weitergabe von Informationen an den Kunden dann verpflichtet, wenn sie in den Wertpapier-mitteilungen (WM) auch veröffentlicht werden.
Dort wurde offensichtlich am 25. Mai 2012 die Ankündigung einer Stockdividende bei Philips veröffentlicht und diese dann von den Banken entsprechend weitergegeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist für die Ausübung des Wahlrechtes aber bereits abgelaufen.

Dies stellt aus Sicht der DSW eine echte Benachteiligung von Aktionären mit Sitz im Ausland dar. Wir haben deshalb wiederholt die EU-Kommission in Brüssel eingeschaltet, um auf solche Missstände hinzuweisen.

Jella Benner-Heinacher