Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) nimmt sehr gerne die gebotene Gelegenheit wahr, zu dem Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes Stellung zu beziehen. Bevor wir jedoch zu den einzelnen Vorschlägen und Regelungen sowie unseren Kommentaren zu dem Referentenentwurf kommen, möchten wir zunächst unterstreichen, dass wir die Initiative der Bundesminister der Finanzen sowie der Justiz und für Verbraucherschutz ausdrücklich begrüßen.

Privatanlegern einen Zugang zu mehr und vor allem besseren Informationen zu Finanzprodukten zu gewähren und zugleich die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Anbietern und Vermittlern von Vermögensanlagen zu verschärfen, ist aus Sicht der DSW der richtige Ansatz.

Diese erste, grundsätzlich positive Einschätzung der aktuellen Initiative erfolgt jedoch auch bewusst vor dem Hintergrund unseres Bildes eines mündigen Anlegers und dem Anspruch, dass jegliche Regulierung auch im Bereich des Anlegerschutzes einen ausgewogenen Ausgleich zwischen einem größtmöglichen Schutz der Anleger auf der einen Seite als auch die Bewahrung seiner größtmöglichen Entscheidungsfreiheit auf der anderen Seite finden muss. Aus der Perspektive der DSW darf es also nicht sein, dass Anleger durch einen falsch verstandenen Anlegerschutz mehr vor sich selbst und ihren Entscheidungen geschützt werden als vor fehlorientierten Produkten und Anbietern. Dem Anleger muss weiterhin die freie Wahl unter möglichst vielen Produkten verbleiben. Diesen Anspruch vermag der vorliegende Referentenentwurf in Summe zu erfüllen.

Die vollständige Stellungnahme der DSW können Sie hier herunterladen.