MVV Energie

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der MVV Energie AG am 13.03.2009 in Mannheim:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2008, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2008, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007/2008, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 EUR/Aktie sowie Einstellung eines Betrags von 70 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen und Vortrag eines Betrags von rd. 40.5 Mio. EUR auf neue Rechnung) zustimmen.

 

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands 

Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.

 

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Der Wahl von PwC, Stuttgart, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr wird zugestimmt.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Der Erneuerung der Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien als Vorratsmaßnahme wird zugestimmt.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Anpassung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 

Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der aus konzernrechtlichen Gründen und zur Steueroptimierung geschlossen wird. Die DSW wird zustimmen.  

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.