Aixtron AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW zur ordentlichen Hauptversammlung der Aixtron AG am 20. Mai 2009 in Aachen

  

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2008 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttugn einer Dividende von EUR 0.09 je Aktie und dem Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Die DSW wird den Vorstand entlasten.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Die DSW wird auch für die Entlastung des Aufsichtsrates stimmen.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW für die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers, Deloitte & Touche, Düsseldorf, stimmen.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Herzogenrath sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Nachdem der Sitz des Unternehmens bereits faktisch von Aachen nach Herzogenrath verlegt wurde, soll dies nun auch in der Satzung nachvollzogen werden. Die DSW wird zustimmen.

 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.