DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2016

Die DSW veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der TU München ihre Vorstandsvergütungsstudie 2016. Trotz eines leichten Rückgangs werden die Vorstände deutscher Unternehmen auch weiterhin international wettbewerbsfähig vergütet.

Teilnehmer:

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer

Professor Dr. Gunther Friedl, Technische Universität München, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling

Christiane Hölz, DSW-Vergütungsexpertin

Jürgen Kurz, DSW-Pressesprecher

 

Es gilt das gesprochene Wort 

 

(Redner: Marc Tüngler)

 

Meine Damen und Herren,

auch ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz hier in Frankfurt begrüßen, auf der wir Ihnen die Ergebnisse der aktuellen Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wollen. Bereits zum 15. Mal wagen wir damit einen Blick auf die Gehaltszettel der Vorstände in Deutschland, Europa und den USA. Wobei es sich dabei natürlich weniger um schnöde Zettel handelt, als vielmehr um äußerst komplexe Vertragswerke.

Wie schon in den letzten zehn Jahren, haben wir die Studie auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Controlling der Technischen Universität München durchgeführt, von dem ich ganz herzlich Herrn Professor Friedl begrüße, der im Anschluss die detaillierten Studienergebnisse vorstellen wird. Die Ergebnisse des internationalen Vergleichs wird unsere Vergütungsexpertin Christiane Hölz vorstellen, die ich hiermit ebenfalls herzlich begrüße.

Eins kann man wohl ohne Übertreibung sagen: Das Thema Vorstandsvergütung hat im Laufe der letzten 15 Jahre nichts an Aktualität eingebüßt. Ganz im Gegenteil. Auf den Hauptversammlungen einiger Gesellschaften waren die Diskussionen zu dem Thema in diesem Jahr einmal mehr äußerst kontrovers. So nahm etwa Jenoptik den Punkt „Vorstandsvergütungssystem“ im Vorfeld der Hauptversammlung ganz von der Tagesordnung. Eigentlich wollte man sich von den Anteilseignern bestätigen lassen, dass sie mit dem Vergütungssystem zufrieden sind. Aber offenbar war der Gegenwind schon vor dem Aktionärstreffen so stark, dass man keine Abstimmung riskieren wollte.

Die Deutsche Bank ist das Risiko eingegangen und wurde mit einer krachenden Niederlage bestraft. Lediglich 48 Prozent des anwesenden Kapitals stimmten im Rahmen des sogenannten „say on pay“ dem vorgestellten Vergütungssystem zu. Aufsichtsratschef Paul Achleitner hat angekündigt, das System anzupassen und dann erneut zur Abstimmung zu stellen. Verpflichtet dazu wäre er nicht gewesen. Die Abstimmung über die Vergütungssysteme der Vorstände ist in Deutschland rechtlich nicht bindend. Dass die Anpassung trotzdem vorgenommen wird, zeigt, dass die Kontrolle durch die Aktionäre hierzulande grundsätzlich funktioniert.

Insgesamt sind die Aktionäre in 2016 deutlich kritischer, was die Vergütungen der Vorstände angeht. Die Zustimmungsquoten im DAX 30 sind signifikant geringer ausgefallen als noch in den Vorjahren. Im Schnitt lag die Zustimmung gerade einmal bei gut 76 Prozent. 2015 hatten noch knapp 93 Prozent mit „ja“ gestimmt, 2014 sogar annähernd 96 Prozent. Lediglich E.ON konnte auf der diesjährigen Hauptversammlung die 90-Prozent-Grenze knacken. Die anderen sieben Unternehmen, bei denen das Thema in diesem Jahr auf der Tagesordnung stand, lagen teilweise deutlich unter dieser Schwelle.

Zudem ist zu beobachten, dass das Interesse über die Vergütungssysteme ihrer Vorstände abstimmen zu lassen, im DAX 30 nicht bei allen AGs sonderlich ausgeprägt ist. So haben sechs Gesellschaften seit 2010 ihr System nur einmal zur Abstimmung gestellt. Beim DAX-Neuling ProSiebenSat1 stand das Thema noch nicht auf der Tagesordnung einer Hauptversammlung. Damit ist auch unsere Aussage, dass alle im DAX 30 notierten Gesellschaften Say-on-Pay-Abstimmungen durchführen oder zumindest einmal durchgeführt haben, leider obsolet. Jetzt sind es nur noch 29 der 30 AGs. Umso lauter wollen wir unsere Forderung wiederholen, dass die Unternehmen regelmäßig und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Systeme die erneute Zustimmung der Eigentümer einholen.

Der absolute Spitzenreiter, was die Häufigkeit von Abstimmungen über die Vorstandsvergütungssysteme angeht, ist die Munich Re. Der Rückversicherungskonzern hat die Say-on-Pay-Abstimmung seit 2010 jedes Jahr auf der Hauptversammlungstagesordnung, also insgesamt bereits sieben Mal.

Nicht nur in Deutschland regt sich vermehrt Unmut über die Vergütung von Vorständen. So lehnten nach dem Rekordverlust von BP die Aktionäre eine geplante Gehaltserhöhung von 20 Prozent für Konzernchef Bob Dudley mehrheitlich ab. Auf der Hauptversammlung stimmten gut 59 Prozent der Anteilseigner gegen die Pläne. Rechtlich bindend ist diese Entscheidung allerdings auch in Großbritannien nicht. Trotzdem stellte das Unternehmen eine Überprüfung der Vergütungspolitik in Aussicht.

Wie es in Deutschland rechtlich weitergeht, ist derzeit noch offen. So liegt seit dem Jahr 2014 ein Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie vor. Ein Element dieses Richtlinienvorschlags ist die Stärkung der Mitsprache der Aktionäre bei der Vergütung des Vorstands, ein weiteres die Erweiterung des Vergütungsberichts.

Dieser Vorschlag wird allerdings im Jahr 2016 weiterhin auf Eis liegen, da sich EU Parlament, Rat und Kommission bisher nicht über die von der Kommission eingebrachten Regelungen zum sogenannten Country-by-Country Reporting, also der steuerlichen Offenlegungspflichten von Unternehmen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, einigen konnten.

Die Trilogverhandlungen laufen und aus unserer Sicht wird in diesem Jahr nicht mehr viel passieren. Damit werden Änderungen bei den Abstimmungen über die Vergütungen in Deutschland frühestens ab der HV-Saison 2020 möglich.

Ungemütlich könnte es dann insbesondere für kleinere Gesellschaften werden. Das sogenannte Opting-Out steht zur Disposition. Damit können Gesellschaften die individualisierte Veröffentlichung der Vorstandsgehälter umgehen, wenn im Rahmen einer Hauptversammlung 75 Prozent des vertretenen Kapitals für eine solche Regelung stimmen. Derartige Beschlüsse haben wir in diesem Jahr beispielsweise bei der Schaltbau Holding oder Jungheinrich auf der Tagesordnung gesehen. Axel Springer, Celesio und Südzucker haben sich ein Opting-Out bereits in ihren Hauptversammlungen 2015 genehmigen lassen.

In der Aktionärsrechterichtlinie ist von einer solchen Befreiungsmöglichkeit nicht mehr die Rede. Und ob der deutsche Gesetzgeber sie einfügt, ist fraglich. Aus Sicht der DSW sollte er tunlichst darauf verzichten. Das Opting-Out ist ein alter Zopf aus den Zeiten der Intransparenz, der getrost abgeschnitten werden kann.

Was die Ausgestaltung der Vergütungssysteme betrifft, hat das Aktiengesetz, aber vor allem auch der Corporate Governance Kodex zu einer nachhaltigeren Ausrichtung geführt. Dies hat jedoch – schaut man sich die konkreten Zahlen auch des Jahres 2015 an – auf den ersten Blick teilweise gegenläufig Entwicklungen zur Folge. So ist die Bemessung der variablen Vergütung auf einen Mehrjahreszeithorizont in dem einen oder anderen Fall dafür verantwortlich, dass die Vorstandsvergütungen zum Teil steigen, obwohl die Ergebnisse der Gesellschaften im letzten Geschäftsjahr merklich gesunken sind. Hier wirken die guten Jahre aus der Vergangenheit in der Vergütungshöhe nach. Trotz dieser teilweise paradox anmutenden Entwicklungen halten wir es für sinnvoll, die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung auf eine mehrjährige und damit auf längerfristige Erfolge ausgerichtete Messbasis zu stellen.

Ein anderer Punkt in Bezug auf die variable Vergütung, der eigentlich schon immer eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wurde leider nach wie vor nicht von allen Unternehmen umgesetzt. So sollte die Bemessung der variablen Vorstandsvergütung immer vorwärts gerichtet ausgestaltet sein. Damit ist gemeint, dass der Aufsichtsrat den Vorstand bewusst über die vereinbarten Ziele und die entsprechenden Vergütungsparameter lenken und motivieren sollte. Eine variable Vergütung, deren Parameter allein rückwärts ausgerichtet sind, kann unserer Ansicht nach nicht überzeugen und auch nicht die richtige Anreizwirkung setzen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist, inwiefern Aufsichtsräte in den Vergütungssystemen konkrete Vorkehrungen für den Fall treffen sollten, dass die Vergütung bei Schlechtleistung oder gegebenenfalls sogar regelwidrigem Verhalten einbehalten oder nach Auszahlung zurückgefordert werden kann. Sogenannte Claw Back-Klauseln sind dabei nicht nur als Modeerscheinung vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale zu sehen. Vielmehr sollten diese ein normaler Bestandteil eines jeden Vorstandsvertrages sein.

Nun aber genug der Vorrede und zum eigentlichen Thema unserer heutigen Pressekonferenz: Der Vorstandsvergütungsstudie, die die DSW wieder in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling der Technischen Universität München erstellt hat.

Und da werden nach fünf Jahren gleich drei Ären beendet. Zum einen hat kein DAX-Vorstandschef einen zweistelligen Millionenbetrag verdient, was sehr beachtlich ist und zudem gut zu unserer traditionellen Aussage passt, dass Vorstandsgehälter im zweistelligen Millionenbereich den sozialen Frieden gefährden können. Zum anderen gibt es einen Wechsel an der DAX-Spitze, wenn auch die Branche, die den Spitzenreiter stellt, dieselbe bleibt, und – als eigentliche Überraschung – wird der absolute Spitzenverdiener diesmal nicht von einem DAX 30-Unternehmen gestellt.

Der Skandal um die manipulierte Abgassoftware hat dafür gesorgt, dass nicht mehr– wie schon fast traditionell – der Vorstandsvorsitzende des VW-Konzerns die DAX-Liste anführt. Diesmal liegt mit gut 8,5 Millionen Euro Daimler-Chef Dieter Zetsche vorne. Gefolgt von Karl-Ludwig Kley von der Merck KGaA mit knapp 7,9 Millionen Euro und – immerhin noch auf Rang drei – dem aktuellen VW-Chef Matthias Müller, der rund 7,3 Millionen Euro erhalten hat.

Den absoluten Top-Verdiener stellt in diesem Jahr allerdings erstmals der MDAX. Mit 9,6 Millionen Euro erhielt Axel-Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner das höchste Salär aller analysierten Manager. Insgesamt legte die Vorstandsvergütung im MDAX übrigens um rund 10 Prozent zu, während sie im DAX um etwa 1,8 Prozent zurückging.

Damit übergebe ich aber das Wort an Herrn Professor Friedl, der nun die detaillierten Untersuchungsergebnisse der Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Redner: Professor Dr. Gunther Friedl)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

im letzten Jahr haben wir bei der Vorstandsvergütung eine Entwicklung festgestellt, die wir selten sehen. Die Vorstandsgehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr nämlich gesunken. Die Vergütung der Vorstände unserer DAX 30 Unternehmen verringerte sich im Schnitt um 1,8%. Da gleichzeitig die Bruttolöhne in Deutschland um 4% gestiegen sind, wurde die Lücke zwischen Top-Verdienern und normalen Arbeitseinkommen tatsächlich kleiner. Das zeigt sich auch an einer speziellen Kennzahl. Vorstände verdienen im Schnitt das 50-Fache des Durchschnittsgehalts eines DAX-Angestellten. Im Vorjahr verdienten sie noch das 54-Fache.

Der Rückgang der Vorstandsgehälter geht allerdings auch mit einem Rückgang der Gewinne einher. Selbst wenn man Volkswagen herausrechnet, sank der operative Gewinn der DAX-Unternehmen um über 5% von 96,5 Mrd. Euro auf 91,5 Mrd. Euro. Und daher ist der Rückgang der Vorstandsgehälter dann doch keine so große Überraschung, weil ein großer Teil der Gehälter an die Gewinnentwicklung gekoppelt ist.

Das wird deutlich, wenn man auf die einzelnen Bestandteile der Vergütung schaut. Die variable Barvergütung, die in der Regel vorrangig von der Gewinnentwicklung abhängig ist, sank gegenüber dem Vorjahr um 5%. Das ist ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass die variable Vergütung tatsächlich von der Leistung abhängt. Auch die Grundvergütung ging interessanterweise erstmals zurück, nämlich um 1,4%. In den Vorjahren hatten wir noch den Eindruck, dass die Unternehmen variable Gehaltsbestandteile zunehmend durch fixe Vergütung ersetzen. Dieser Trend scheint gestoppt.

Eine weitere gute Entwicklung ist die stärkere Kopplung der Vergütung an die Wertentwicklung der Unternehmen. Die aktienkursbasierte Vergütung stieg um insgesamt 4,7%. Im Aktienkurs spiegeln sich die langfristigen Zukunftserwartungen eines Unternehmens wieder. Wenn die entsprechende Vergütung steigt, steigen die Anreize für Vorstände, sich bei ihren Entscheidungen am langfristigen Wohl des Unternehmens auszurichten.

Diese Entwicklung einer stärkeren Orientierung am Aktienkurs hat übrigens auch bei unserem diesjährigen Spitzenreiter bei der Vergütung nicht halt gemacht. Volkswagen gewährte im Jahr 2015 erstmals eine aktienbasierte Vergütung, allerdings nur als Kompensation für einen Gehaltsverzicht der Vorstände. Insgesamt haben die Volkswagen-Vorstände mit einer Durchschnittsvergütung von 6,969 Mio. Euro ihren letztjährigen Spitzenplatz souverän verteidigt. Wenn man Pensionsaufwand und Einmalzahlungen dazu rechnet, ergibt sich sogar eine Durchschnittsvergütung in Höhe von 9,605 Mio. Euro je Vorstandsmitglied. Diese Spitzenposition ist sicher eine große Überraschung, weil Volkswagen im Jahre 2015 ja auch den Skandal um die manipulierten Abgaswerte zu verkraften hatte.

Interessant ist auch die Entwicklung der Vorstandsgehälter in den einzelnen DAX 30 Unternehmen von 2014 auf 2015. Es finden sich Anstiege von bis zu 95% auf der einen Seite und Rückgänge um bis zu 44% auf der anderen Seite. Solche Schwankungen wären für normale Arbeitnehmer kaum zu verkraften. Bei Vorstandsgehältern aber sind solche Schwankungen der Regelfall.

Trotzdem lassen sich in einigen Fällen die Veränderungen nur schwer nachvollziehen. So hat sich beim DAX-Neuling Vonovia das durchschnittliche Vorstandsgehalt fast verdoppelt. Es stieg von 1,228 Mio. Euro auf 2,401 Mio. Euro. Blickt man auf den Gewinn je Aktie, lässt sich diese Entwicklung auf jeden Fall nicht erklären. Denn dieser sank sogar um 1,1%. Auch der sagenhafte Anstieg der Vergütung bei Fresenius Medical Care um 71,8% ist durch die Geschäftszahlen kaum zu rechtfertigen. Auch hier sank der Gewinn je Aktie und zwar um 2%.

Erhebliche Rückgänge der Vergütung hatten dagegen die Vorstände von RWE, der Deutschen Bank und SAP zu verzeichnen. Dort gingen die Gehälter zwischen 30 und 44% zurück.

Die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen liegt auf einem sehr hohen Niveau. Die meisten DAX-Unternehmen verwenden die Mustertabellen, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Anwendung empfiehlt. Vor allem die Pensionen der DAX-Vorstände sind inzwischen recht klar dargestellt. Für die DAX-Vorstandsvorsitzenden haben wir einen durchschnittlichen jährlichen Wert der Ruhegehälter von 735 Tausend Euro ermittelt. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, als dieser Wert 797 Tausend Euro betrug und hängt damit zusammen, dass es 2015 einzelne Wechsel in der Position des Vorstandsvorsitzenden gab, die sich ihre Pensionsansprüche nun erst verdienen müssen.

Lassen Sie mich nun zu einigen interessanten Einzelergebnissen unserer Studie kommen. Der Bestverdiener unter den Vorstandsvorsitzenden im DAX war in diesem Jahr Dieter Zetsche von Daimler mit einer Gesamtvergütung von 8,5 Mio. Euro. Damit kam er nicht annähernd an den Vorjahresersten Martin Winterkorn von Volkswagen mit einer Gesamtvergütung von damals immerhin 15 Millionen Euro ran. Aber dafür sind die Abstände zu den Zweit- und Drittplatzierten auch nicht mehr so groß. Zweiter wurde Karl-Ludwig Kley von Merck mit 7,9 Millionen Euro und Dritter Matthias Müller von Volkswagen mit 7,3 Mio. Euro. Eine Überraschung ist sicherlich der vierte Platz von Bernd Scheifele von Heidelberg Cement mit immerhin noch 7,3 Mio. Euro. Im Schnitt erhielten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen 5,1 Mio. Euro und damit etwas weniger als im Vorjahr.

Bei den Finanzvorständen hat sich ebenfalls Einiges getan. Sie verdienen mit durchschnittlich 2,8 Mio. Euro deutlich weniger als die Vorstandsvorsitzenden. Ihre Vergütung ist aber im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Bestplatzierter Finanzvorstand war 2015 Marcus Kuhnert von Merck mit 4,5 Mio. Euro. Den zweiten Platz belegt Friedrich Eichiner von BMW mit 4,3 Millionen Euro und den dritten Platz Bodo Uebber von Daimler mit 4,1 Mio. Euro.

Meine Damen und Herren,

die Vorstandsgehälter in den DAX 30 Unternehmen sind gesunken. Ist damit nun die Diskussion um hohe Vorstandsbezüge beendet? Ich glaube, dass es für eine Bewertung noch zu früh ist. Einzelne Firmen wie die Deutsche Bank haben zu dieser rückläufigen Entwicklung stark beigetragen. Andererseits sehen wir bei einzelnen Firmen stark steigende Gehälter.

Ich glaube, dass die fortdauernde Diskussion um die Höhe der Vorstandsgehälter in den Aufsichtsräten der DAX 30 Unternehmen eine hohe Wirkung hat. Die Bemühungen um eine angemessene Vergütung, für die die Aufsichtsräte verantwortlich sind, sind sicher gestiegen. Allerdings ist das auch dringend notwendig, weil wir es uns nicht leisten können, dass die Akzeptanz für unser Wirtschaftssystem weiter zurückgeht. Der aktuelle Rückgang der Vergütung bei dem gleichzeitigen Rückgang der Gewinne kann einen Beitrag für eine höhere Akzeptanz leisten und daher halte ich die Ergebnisse unserer Studie insgesamt für eine sehr gute Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Rednerin: Christiane Hölz)

Vielen Dank Herr Professor Friedl,

meine Damen und Herren,

nachdem wir nun wissen, wie die Vorstände der 30 DAX-Gesellschaften vergütet werden, stellt sich die Frage, wie sie im internationalen Vergleich dastehen. Dazu haben wir die Bezüge der CEOs von Unternehmen aus Europa und den USA analysiert. Grundlage waren dabei die in den großen Indices, Dow Jones Industrial Average (DJIA), CAC40 und SMI, vertretenen Gesellschaften sowie erstmalig auch die EuroStoxx 50 Werte im Vergleich.

Untersucht wurden die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) und zwar unterteilt in Grundgehalt, variable Barvergütung und aktienkursbasierte Vergütungskomponenten. Pensionsleistungen haben wir bei unserer Untersuchung ebenso unberücksichtigt gelassen wie Leistungen, die bei Wahrnehmung einer – in Deutschland aufgrund des zweistufigen Boardsystems nicht bekannten – Doppel-funktion von CEO und Chairman für die Aufsichtsfunktion des Chairman gezahlt wurden, soweit diese Leistungen von den Unternehmen gesondert ausgewiesen wurden.

Die Zahlen zeigen: Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen werden – trotz des leichten Rückgangs - auch international wettbewerbsfähig vergütet. Sie liegen mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,1 Millionen Euro oberhalb von Frankreich (4,7 Millionen Euro) und unterhalb der in der Schweiz gezahlten Vergütung (6,8 Millionen Euro). Die im EuroStoxx 50 gewährte Durchschnittsvergütung von 5,7 Millionen Euro erreichen die DAX-Vorstände noch nicht ganz.

In den USA ist die durchschnittliche Vergütung der CEOs im DJIA von 15,1 Millionen Euro auf 16,4 Millionen Euro erneut gestiegen.

Bei der Struktur der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden zeigt sich, dass die variable Barvergütung in Deutschland weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert hat, als in den anderen von uns untersuchten Ländern: Während in Deutschland knapp 45 Prozent der Gesamtvergütung als variable Barvergütung gewährt werden, macht diese Vergütungskomponente in Frankreich nur knapp 34 Prozent, in den USA nur gut 26 Prozent und in der Schweiz gar nur knapp 21 Prozent der Gesamtvergütung aus.

Insbesondere in der Schweiz und den USA setzen die Unternehmen verstärkt auf aktienkursbasierte Vergütungselemente, die in der Schweiz gut die Hälfte (50,9 Prozent) und in den USA sogar fast 63 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen.

Die höchste Vergütung in Europa über die von uns untersuchten Indizes hinweg erhielt mit 15,2 Millionen Euro der Chef des französischen Autobauers Renault, Carlos Ghosn. Davon zahlte Renault selbst den kleineren Teil von 7,2 Millionen Euro. Der mit 8 Millionen Euro überwiegende Teil stammt von der Vergütung für die Leitung der Beteiligung Nissan. Die Aktionäre haben in der HV 2016 ihre Unzufriedenheit geäußert und mit rund 54 Prozent gegen die Vergütung des CEOs gestimmt. Die Abstimmung ist allerdings – wie in Deutschland –in Frankreich ebenfalls unverbindlich und hatte bedauerlicherweise auch keine Folgen. Der für die Vergütung von Herrn Ghosn zuständige Verwaltungsrat hat direkt nach dem ablehnenden Votum der Aktionäre die Vergütung von Herrn Ghosn bestätigt.

Die zweithöchste Vergütung in Europa erhielt mit rund 14,1 Millionen Euro der Chef von Roche, Severin Schwan, dicht gefolgt von ABInbev-Lenker, Carlos Brito, der mit 14 Millionen Euro vergütet wurde.

Deutlich besser vergütet als in Europa wurden auch in 2015 die CEOs der US-amerikanischen Gesellschaften im DJIA. Hier lag die höchste Vergütung bei 39,2 Millionen Euro. Diese wurde dem Konto von Walt Disney Chef Robert Iger gutgeschrieben. Und auch die Vergütung der Chefs von General Electric (23,6 Millionen Euro), Exxon Mobil (21,5 Millionen Euro) und Goldman Sachs (20,3 Millionen Euro) überschritt die 20 Millionen Euro Marke. Während im DAX kein Vorstand einen zweistelligen Millionenbetrag erhielt, wurden im DJIA 27 der 30 Konzernlenker mit 10 Millionen Euro oder mehr vergütet. In den von uns untersuchten europäischen Indizes knackten diese Marke dagegen „nur“ sieben Konzernlenker.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

DSW-Vorstandsverguetungsstudie_2016-Grafiken.pdf